„Bezüglich der Haftung bleibt es bei den bestehenden
Regeln, die ich vorgefunden habe und die im Übrigen
gut sind“, sagt Landwirtschaftsminister Seehofer
im Juni 2007 im Interview mit Schrot&Korn. „Ich
sehe keinen Sinn darin, Kennzeichnung und Haftung zu trennen.“
Mit diesem Satz begründet der Minister, dass Gentechnikbauern
für Verunreinigungen auf Nachbarfeldern erst über
der Kennzeichnungsgrenze von 0,9 % haften. Wenn
gentechnikfrei wirtschaftende Bauern ihren Kunden eine
geringere oder gar keine Verunreinigung zusicherten, sei
das ein Privatvertrag, aus dem sich keine Haftung gegen
den Gentechnikbauern begründen lasse. Das Gesetz hat
eine kleine Hintertür, die es vielleicht doch ermöglicht,
dass auch Verunreinigungen unter 0,9 % in manchen
Fällen schadensersatzwürdig werden. Das wird
an den Gerichten ausgekämpft werden müssen. Das
Gesetz liefert jedenfalls keine Rechtssicherheit, dass
Schäden auch entschädigt werden, gerade im Bereich
der geringen Verunreinigungen, die den Hauptteil der Schäden
ausmachen werden.
Koexistenz möglich? Der Naturschutzbund Deutschland,
NABU, fordert, „dass die Haftung so geregelt wird,
dass sie die konventionellen und ökologisch wirtschaftenden
Betriebe wirksam in ihrer Existenz schützt. Gentechnikfreiheit
muss von denjenigen garantiert werden, die den Nutzen aus
dem Anbau ziehen. Die Analysekosten auf gentechnische Verunreinigungen
sind von den GVO-Anbauern zu zahlen, und nicht von den
potenziell Geschädigten. Die Grundlage der Existenz
der ohne GVO wirtschaftenden Betriebe muss so geschützt
werden, dass diese ihre privatwirtschaftlichen Verträge
mit der abnehmenden Hand, welche Grenzwerte deutlich unter
0,9 % fordert, erfüllen können.“
Bauern einig: Ähnlich lauten die Forderungen praktisch
aller bäuerlichen und Umweltorganisationen. Schon
seit geraumer Zeit haben Bauern gar nicht mehr die Wahl.
Ihre Kunden bestehen in den allermeisten Fällen auf
0 % Gentechnik. Dafür müssen die Bauern
in den Abnahmeverträgen nicht selten mit Hab und Gut
haften. Tritt der Schadensfall ein und liegt unter 0,9 %
Verunreinigung, haben sie keine Möglichkeit, die Haftung
an die Verursacher weiterzugeben. Da bisher in Deutschland
nur Genmais in nennenswerter Menge gewerblich angebaut
wird, ist die Hauptquelle für Verunreinigung in Verpackungs-,
Transport- und Verarbeitungseinrichtungen zu suchen. „Schon
jetzt besteht ein erhebliches Problem, genfreies Soja als
Tierfutter zu bekommen, weil es in denselben Mühlen
verarbeitet wird wie Gensoja“, beklagt Bioland-Vorstand
Thomas Dosch.
Bio-Anerkennung futsch: In Niedersachsen hat Anfang 2007
ein Bio-schweine-Züchter die Bio-Anerkennung verloren,
weil im Öko-Tierfutter Spuren von Gensoja gefunden
wurden. Der Bio-Bauer klagte vergeblich dagegen mit der
Begründung, er habe von der gentechnischen Veränderung
des Futters im Zeitpunkt der Fütterung keine Kenntnis
gehabt. Und: Wenn nur 2,4% der Sojabohnen gentechnisch
verändert seien, aber nur 1,7% Sojabohnen
im Futter seien, ergebe sich ein Gesamtanteil von 0,04 %
gentechnisch veränderten Materials im Futter. Dieses
sei auch nur über einen kurzen Zeitraum verfüttert
worden. Könne er seine Schweine nicht als Öko-Schweine
vermarkten, entstehe ihm ein Schaden von 125000
bis 130000 Euro.
Ähnliches passierte auch Bio-Geflügelbetrieben
in Holland und Italien. Das Problem ist kein „Bio-Problem“,
auch konventionelle Erzeuger müssen Gentechnikfreiheit
zunehmend garantieren und deswegen ggf. Einbußen
hinnehmen.
Die Haftungsfrage entscheidet darüber, ob
weiterhin gentechnikfrei gewirtschaftet werden kann oder
nicht. Wenn Schäden von der Haftung ausgeschlossen
werden, tragen die gentechnikfreien Bauern das Risiko und
nicht die Verursacher. Mit dem Schwellenwert von 0,9 %
Verunreinigung wird eine flächendeckende Grundverunreinigung
geduldet.