Informationen | Dossier Grüne Gentechnik 2007

DossierKeine Haftung für Agro-Gentechnik?

Agrar-Gentechnik, absichtlich verwendet, muss in jedem Fall gekennzeichnet werden. Bei „zufälligen und unvermeidbaren Verunreinigungen“ hingegen gilt ein Schwellenwert – und der gilt auch für die Haftung.

DER MINISTER

„Bezüglich der Haftung bleibt es bei den bestehenden Regeln, die ich vorgefunden habe und die im Übrigen gut sind“, sagt Landwirtschaftsminister Seehofer im Juni 2007 im Interview mit Schrot&Korn. „Ich sehe keinen Sinn darin, Kennzeichnung und Haftung zu trennen.“

Mit diesem Satz begründet der Minister, dass Gentechnikbauern für Verunreinigungen auf Nachbarfeldern erst über der Kennzeichnungsgrenze von 0,9 % haften. Wenn gentechnikfrei wirtschaftende Bauern ihren Kunden eine geringere oder gar keine Verunreinigung zusicherten, sei das ein Privatvertrag, aus dem sich keine Haftung gegen den Gentechnikbauern begründen lasse. Das Gesetz hat eine kleine Hintertür, die es vielleicht doch ermöglicht, dass auch Verunreinigungen unter 0,9 % in manchen Fällen schadensersatzwürdig werden. Das wird an den Gerichten ausgekämpft werden müssen. Das Gesetz liefert jedenfalls keine Rechtssicherheit, dass Schäden auch entschädigt werden, gerade im Bereich der geringen Verunreinigungen, die den Hauptteil der Schäden ausmachen werden.

KRITIKER

Koexistenz möglich? Der Naturschutzbund Deutschland, NABU, fordert, „dass die Haftung so geregelt wird, dass sie die konventionellen und ökologisch wirtschaftenden Betriebe wirksam in ihrer Existenz schützt. Gentechnikfreiheit muss von denjenigen garantiert werden, die den Nutzen aus dem Anbau ziehen. Die Analysekosten auf gentechnische Verunreinigungen sind von den GVO-Anbauern zu zahlen, und nicht von den potenziell Geschädigten. Die Grundlage der Existenz der ohne GVO wirtschaftenden Betriebe muss so geschützt werden, dass diese ihre privatwirtschaftlichen Verträge mit der abnehmenden Hand, welche Grenzwerte deutlich unter 0,9 % fordert, erfüllen können.“

Bauern einig: Ähnlich lauten die Forderungen praktisch aller bäuerlichen und Umweltorganisationen. Schon seit geraumer Zeit haben Bauern gar nicht mehr die Wahl. Ihre Kunden bestehen in den allermeisten Fällen auf 0 % Gentechnik. Dafür müssen die Bauern in den Abnahmeverträgen nicht selten mit Hab und Gut haften. Tritt der Schadensfall ein und liegt unter 0,9 % Verunreinigung, haben sie keine Möglichkeit, die Haftung an die Verursacher weiterzugeben. Da bisher in Deutschland nur Genmais in nennenswerter Menge gewerblich angebaut wird, ist die Hauptquelle für Verunreinigung in Verpackungs-, Transport- und Verarbeitungseinrichtungen zu suchen. „Schon jetzt besteht ein erhebliches Problem, genfreies Soja als Tierfutter zu bekommen, weil es in denselben Mühlen verarbeitet wird wie Gensoja“, beklagt Bioland-Vorstand Thomas Dosch.

Bio-Anerkennung futsch: In Niedersachsen hat Anfang 2007 ein Bio-schweine-Züchter die Bio-Anerkennung verloren, weil im Öko-Tierfutter Spuren von Gensoja gefunden wurden. Der Bio-Bauer klagte vergeblich dagegen mit der Begründung, er habe von der gentechnischen Veränderung des Futters im Zeitpunkt der Fütterung keine Kenntnis

gehabt. Und: Wenn nur 2,4% der Sojabohnen gentechnisch verändert seien, aber nur 1,7% Sojabohnen im Futter seien, ergebe sich ein Gesamtanteil von 0,04 % gentechnisch veränderten Materials im Futter. Dieses sei auch nur über einen kurzen Zeitraum verfüttert worden. Könne er seine Schweine nicht als Öko-Schweine vermarkten, entstehe ihm ein Schaden von 125000 bis 130000 Euro.

Ähnliches passierte auch Bio-Geflügelbetrieben in Holland und Italien. Das Problem ist kein „Bio-Problem“, auch konventionelle Erzeuger müssen Gentechnikfreiheit zunehmend garantieren und deswegen ggf. Einbußen hinnehmen.

Fazit:

Die Haftungsfrage entscheidet darüber, ob weiterhin gentechnikfrei gewirtschaftet werden kann oder nicht. Wenn Schäden von der Haftung ausgeschlossen werden, tragen die gentechnikfreien Bauern das Risiko und nicht die Verursacher. Mit dem Schwellenwert von 0,9 % Verunreinigung wird eine flächendeckende Grundverunreinigung geduldet.


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