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Gentechnik-Gesetz in Gefahr

Die EU hat Genfood erlaubt. Das deutsche Gentechnik-Gesetz regelt wichtige Bereiche wie Haftung und Anbau im Sinne der Verbraucher relativ streng. Doch das Gesetz steht auf der Kippe.

Wer anderen einen Schaden zufügt, haftet dafür. Das gilt für die vom Fußball zerschossene Fensterscheibe ebenso wie für Gen-Verunreinigungen – bis jetzt. Denn das seit 3. Februar 2005 gültige Gentechnik-Gesetz schreibt vor, dass Landwirte die Gen-Pflanzen anbauen dafür haften, wenn das manipulierte Erbgut ihrer Pflanzen Felder oder Ernte eines gentechnikfrei wirtschaftenden Nachbarn verunreinigt. Damit der Geschädigte zu seinem Recht kommt, gelten drei Regeln:

  • Gehaftet wird, sobald ein Schaden eintritt und nicht erst, wenn der Verunreinigungsgrenzwert der EU von 0,9 Prozent überschritten ist.
  • Es haften alle „Gen-Bauern“ in der Nachbarschaft. Denn wenn alle den gleichen Gen-Mais anbauen, kann ein geschädigter Landwirt nicht nachweisen, von welchem Gen-Acker die Verunreinigung stammt.
  • „Gen-Bauern“ haften auch, wenn sie die üblichen Sicherheitsregeln einhalten. Denn der Umgang mit Gen-Saatgut ist grundsätzlich gefährlich, weil Verunreinigungen kaum zu verhindern sind.

Diese so genannte Gefährdungshaftung ist keine neue Erfindung der Gentechnik-Gegner, sondern gilt zum Beispiel auch für Autos. Deshalb müssen sich Autofahrer versichern. Doch weder die großen Versicherungen noch die Gentechnik-Konzerne sind bereit, für die angebliche Harmlosigkeit des Gen-Pflanzenanbaus die Haftung zu übernehmen. Deshalb wollen die Konzerne, dass die Steuerzahler haften. Also jeder Bürger – auch die, die gar kein gentechnisiertes Essen wollen. Die Anbauregeln gibt der Staat vor. Weil die Gefahr der Verunreinigung groß ist, soll das Verbraucherministerium den Anbau von Gen-Pflanzen auch fachlich regeln. Dazu gehören zum Beispiel Vorschriften über Mindestabstände zu Feldern mit gleichartigen Pflanzen. Die Verordnung dazu ist noch in Arbeit. Diese so genannte „gute fachliche Praxis“ bedeutet für die Bauern mehr Arbeit und macht das Gen-Saatgut für sie weniger interessant. Deshalb würden die Gentechnik-Konzerne am liebsten die „gute fachliche Praxis“ selbst definieren, quasi als Gebrauchsanleitung für ihre Produkte. Das wäre so, als würde nicht der TÜV, sondern Autoverkäufer über die Verkehrssicherheit eines Autos entscheiden.

Anbauflächen müssen bekannt sein. Vor einem Risiko kann sich nur schützen, wer es kennt. Deshalb wird bisher vorgeschrieben, dass Landwirte und Wissenschaftler drei Monate vor der Aussaat die Flächen melden müssen, auf denen sie Gen-Pflanzen anbauen wollen. Flächen und Saatgut werden dann im Internet veröffentlicht (www.standortregister.de). Benachbarte Bauern, Imker und Anwohner können so erkennen, ob und von wem in ihrer Nachbarschaft Gen-Pflanzen angebaut werden. (Noch besser wäre es, wenn die Gen-Bauern ihre Nachbarn auch direkt informieren müssten.) Den Gentechnik-Konzernen passt diese Transparenz nicht. Denn vor Ort kommt es dadurch schon vor der Aussaat zu heftigen Diskussionen. In diesem Jahr verzichteten anschließend mehr als die Hälfte der ursprünglich interessierten Bauern auf den Gen-Anbau.

Vorfahrt für Genfood?

CDU, CSU und FDP haben angekündigt, das Gentechnik-Gesetz nach einem Regierungswechsel neu zu schreiben. Ihre bisherigen Bundesratsanträge zeigen, was das bedeuten würde. Über den Bundesrat können die schwarz-gelben Parteien Teile davon auch umsetzen, wenn es nicht zu einem Regierungswechsel kommt.

Haftung: Gen-Bauern haften nur, wenn ihnen nachgewiesen werden kann, dass sie die Anbauregeln nicht eingehalten haben. Zahlen soll nicht der Bauer, sondern ein Ausgleichsfonds, in den auch Steuergelder fließen sollen. Als Vorbild nennt die Union die Niederlande, wo alle Bauern und der Staat in einen solchen Fonds einzahlen. Geld für Geschädigte soll es unabhängig vom Schaden nur geben, wenn der Verunreinigungsgrenzwert überschritten ist.

Anbauregeln: Der Anbau von Genfood ist auch dann erlaubt, wenn die gentechnikfreie Landwirtschaft nicht wirkungsvoll geschützt werden kann. Es gibt keine staatlichen Vorgaben für den Anbau, die Bauern müssen keine Sachkunde nachweisen. Es genügt die Packungsbeilage der Saatgut-Konzerne.

Anbauflächen: Größe und genaue Lage der Fläche verschwinden aus dem öffentlichen Teil des Registers und können nur noch in einem aufwändigen behördlichen Verfahren abgefragt werden.

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