Antrag auf Prüfung der Einrichtung
einer gentechnikfreien Region
Antrag auf Prüfung der Einrichtung einer
gentechnikfreien Region auf freiwilliger Basis durch die
Landwirte in Mustergemeinde
Die Gemeindevertretung möge
beschließen:
Die [Mustergemeinde] wendet sich
an alle auf ihrer Gemarkung wirtschaftenden Landwirte und
an die Verpächter von landwirtschaftlichen Flächen
auf ihrer Gemarkung mit der Aufforderung, die Einrichtung
einer freiwillig vereinbarten gentechnikfreien Region zu
prüfen. Zu diesem Zweck wird sie am X.Y. 2004 eine
Veranstaltung zum Informationsaustausch anbieten.Begründung:
Mit Ausnahme von Spanien, wo auf
einer Fläche von 25 000 Hektar gentechnisch veränderter
Mais kommerziell angebaut wird, wachsen Gentechnisch Veränderte
Pflanzen erst versuchsweise auf europäischen Feldern.
Das könnte sich vielleicht schon 2004 ändern.
Denn das EU-Moratorium, das seit 1998 eine Neuzulassung
von Gentech-Pflanzen verhindert hat, ist starkem politischen
Druck ausgesetzt. Entsprechende Gesetze sind derzeit in
der politischen Abstimmung. Würde das Moratorium fallen,
wäre auch in Deutschland ein großflächiger
Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen möglich.
Ob es dazu kommt, hängt von zwei Faktoren ab: der Bereitschaft
der Bauern, transgenes Saatgut auszubringen und der Bereitschaft
der KonsumentInnen, gentechnisch veränderte Lebensmittel
zu kaufen.
Voraussichtlich für zwei verschiedene
gentechnisch veränderte Pflanzen wird den Bauern als
Erstes Saatgut zum Verkauf angeboten werden:
- für Raps, der gegen ein Total-Herbizid
resistent ist; die gentechnische Veränderung befähigt
ihn, und die Anwendung eines Pflanzenvernichtungs-Mittels
zu überstehen, das jeglichen anderen Bewuchs der
Fläche beseitigt.
- für Mais, der gentechnisch
so verändert ist, dass er in jedem Teil der Pflanze
ein Gift produziert, das Insekten, die von ihm fressen,
tötet (sogenannter Bt-Mais nach dem bacillus thurigiensis,
aus dem das dem Mais eingepflanzte Gen stammt)
Die weit überwiegende Mehrheit
der deutschen und europäischen VerbraucherInnen sieht
in den Gentech-Pflanzen keinen Nutzen, der es rechtfertigt,
die menschliche Gesundheit und die Vielfalt in der Natur
den Risiken dieser Technologie auszusetzen: Vier von fünf
Bürgern und Bürgerinnen lehnen den Einsatz der
Gentechnik in Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion
ab. Da gleichzeitig kein Verbraucher fordert, gentechnisch
veränderte Nahrungsmittel angeboten zu bekommen, wollen
auch der überwiegende Teil der Lebensmittelverarbeiter
und –händler gentechnikfreie Rohstoffe haben.
Zurzeit befindet sich die europäische
Landwirtschaft in einer außerordentlich günstigen
Marktposition: Sie kann die Nachfrage nach garantiert gentechnikfreien
Produkten bedienen – und das nicht nur für den
EU-Binnenmarkt mit bald 470 Millionen Verbrauchern, sondern
auch für den asiatischen und den US-Markt. Damit verfügt
sie gegenüber den Hauptanbauländern von Gentech-Pflanzen
über einen Wettbewerbsvorteil, den sie sich unbedingt
bewahren sollte. Denn in den USA, Kanada und Argentinien
Ländern ist der Anbau von gentechnisch veränderten
Pflanzen bereits so weit fortgeschritten, dass es dort wegen
der vielfältigen Vermischungswege - Pollenflug in der
Natur, Vermengung bei Aussaat und Ernte, bei Lagerung, Transport
und Verarbeitung - beinahe unmöglich geworden ist,
gentechnikfreie Produkte herzustellen. Die Folge: Für
die Farmer dieser Länder haben sich wichtige Märkte
verschlossen – Märkte, auf denen unsere heimischen
Bauern nun exklusive Chancen genießen.
Sollte es in Deutschland zum kommerziellen
Anbau von Gentech-Pflanzen kommen, dann ist auch bei uns
mittelfristig eine flächendeckende gentechnische Kontamination
von konventioneller und ökologischer Landwirtschaft
zu befürchten. Besonders betroffen wären diejenigen
Bundesländer, in denen Landwirtschaft auf kleinstrukturierten
Flächen betrieben wird. Eine Wahlfreiheit für
Landwirte und Verbraucher wäre damit nicht mehr gegeben.
Hinzu kommt, dass die derzeit in
der politischen Abstimmung befindlichen Gesetze erwarten
lassen, dass es zu Konflikten zwischen Landwirten kommt,
wenn Äcker von gentechnikfrei wirtschaftenden Landwirten
durch Pollenflug von Äckern, die mit gentechnisch veränderten
Pflanzen bestellt sind, kontaminiert werden.
Ein einfacher Weg, die Ernten vor
gentechnischer Verunreinigung zu schützen, ist die
Einrichtung möglichst großräumiger gentechnikfreier
Regionen. Rechtlich ist dies möglich auf der Basis
freiwilliger Vereinbarungen, die die Bauern miteinander
abschließen. Vorreiter waren hier elf konventionell
und vier biologisch wirtschaftende Bauern, die sich in Mecklenburg
– Vorpommern mit Unterstützung des Deutschen
Bauernverbandes im November 2003 zur gentechnikfreien Region
„Warbel-Recknitz“ zusammengeschlossen haben.
Weitere Initiativen sind inzwischen gestartet worden. Doch
nicht nur Bauern haben einen Nutzen von gentechnikfreien
Regionen, sondern auch die Verpächter von landwirtschaftlicher
Flächen. Denn der Wert des Bodens kann vermindert werden,
wenn dort verbleibende Gentech-Samen eine Umstellung auf
gentechnikfreie Produktion über Jahre unmöglich
machen. Auch deshalb haben fast alle evangelischen Landeskirchen
auf ihren Flächen ein Verbot des Anbaus von Gentech-Pflanzen
empfohlen.
Da solche Vereinbarungen gleichermaßen
im wirtschaftlichen Interesse von Landwirten und Verpächtern
sind und obendrein zeitlich befristet werden können,
sollte es auch bei uns möglich sein, einen entsprechenden
Konsens zwischen den Betroffenen herzustellen.
Ende 2003 veröffentlichte Untersuchungsergebnisse
aus England zeigen einen dramatischen Rückgang von
Insekten- und Vogelpopulationen durch den Einsatz von Totalherbiziden
in den Gentech-Kulturen. Es liegt deshalb nicht nur im Interesse
der Bauern, sondern der Öffentlichkeit insgesamt, solche
Technologien zu vermeiden.
Folgende Gesichtspunkte sprechen
für die Prüfung zur Einrichtung einer Gentechnikfreien
Region:
- Unübersehbare Kosten die
durch die Agro-Gentechnik auf die Landwirte zukommen können
vermieden werden.
- Vermarktungsprobleme, die z.B.
für Ökolandwirte entstehen, können verhindert
werden.
- Dem zu erwartenden Vertrauensverlust
beim Verbraucher (besonders bedeutsam bei Direkt- oder
regionaler Vermarktung) kann entgegengewirkt werden.
- Bestehende Märkte können
erhalten werden.
- Die bäuerliche Unabhängigkeit
gegenüber den Saatgutfirmen bleibt erhalten.
- Konflikte zwischen Nachbarn zu
Haftungsfragen können vermieden werden.
- Unnötige Risiken für
Mensch und Natur werden vermieden.