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Antrag auf Prüfung der Einrichtung einer gentechnikfreien Region

Antrag auf Prüfung der Einrichtung einer gentechnikfreien Region auf freiwilliger Basis durch die Landwirte in Mustergemeinde

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

Die [Mustergemeinde] wendet sich an alle auf ihrer Gemarkung wirtschaftenden Landwirte und an die Verpächter von landwirtschaftlichen Flächen auf ihrer Gemarkung mit der Aufforderung, die Einrichtung einer freiwillig vereinbarten gentechnikfreien Region zu prüfen. Zu diesem Zweck wird sie am X.Y. 2004 eine Veranstaltung zum Informationsaustausch anbieten.Begründung:

Mit Ausnahme von Spanien, wo auf einer Fläche von 25 000 Hektar gentechnisch veränderter Mais kommerziell angebaut wird, wachsen Gentechnisch Veränderte Pflanzen erst versuchsweise auf europäischen Feldern. Das könnte sich vielleicht schon 2004 ändern. Denn das EU-Moratorium, das seit 1998 eine Neuzulassung von Gentech-Pflanzen verhindert hat, ist starkem politischen Druck ausgesetzt. Entsprechende Gesetze sind derzeit in der politischen Abstimmung. Würde das Moratorium fallen, wäre auch in Deutschland ein großflächiger Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen möglich. Ob es dazu kommt, hängt von zwei Faktoren ab: der Bereitschaft der Bauern, transgenes Saatgut auszubringen und der Bereitschaft der KonsumentInnen, gentechnisch veränderte Lebensmittel zu kaufen.

Voraussichtlich für zwei verschiedene gentechnisch veränderte Pflanzen wird den Bauern als Erstes Saatgut zum Verkauf angeboten werden:

  • für Raps, der gegen ein Total-Herbizid resistent ist; die gentechnische Veränderung befähigt ihn, und die Anwendung eines Pflanzenvernichtungs-Mittels zu überstehen, das jeglichen anderen Bewuchs der Fläche beseitigt.
  • für Mais, der gentechnisch so verändert ist, dass er in jedem Teil der Pflanze ein Gift produziert, das Insekten, die von ihm fressen, tötet (sogenannter Bt-Mais nach dem bacillus thurigiensis, aus dem das dem Mais eingepflanzte Gen stammt)

Die weit überwiegende Mehrheit der deutschen und europäischen VerbraucherInnen sieht in den Gentech-Pflanzen keinen Nutzen, der es rechtfertigt, die menschliche Gesundheit und die Vielfalt in der Natur den Risiken dieser Technologie auszusetzen: Vier von fünf Bürgern und Bürgerinnen lehnen den Einsatz der Gentechnik in Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion ab. Da gleichzeitig kein Verbraucher fordert, gentechnisch veränderte Nahrungsmittel angeboten zu bekommen, wollen auch der überwiegende Teil der Lebensmittelverarbeiter und –händler gentechnikfreie Rohstoffe haben.

Zurzeit befindet sich die europäische Landwirtschaft in einer außerordentlich günstigen Marktposition: Sie kann die Nachfrage nach garantiert gentechnikfreien Produkten bedienen – und das nicht nur für den EU-Binnenmarkt mit bald 470 Millionen Verbrauchern, sondern auch für den asiatischen und den US-Markt. Damit verfügt sie gegenüber den Hauptanbauländern von Gentech-Pflanzen über einen Wettbewerbsvorteil, den sie sich unbedingt bewahren sollte. Denn in den USA, Kanada und Argentinien Ländern ist der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen bereits so weit fortgeschritten, dass es dort wegen der vielfältigen Vermischungswege - Pollenflug in der Natur, Vermengung bei Aussaat und Ernte, bei Lagerung, Transport und Verarbeitung - beinahe unmöglich geworden ist, gentechnikfreie Produkte herzustellen. Die Folge: Für die Farmer dieser Länder haben sich wichtige Märkte verschlossen – Märkte, auf denen unsere heimischen Bauern nun exklusive Chancen genießen.

Sollte es in Deutschland zum kommerziellen Anbau von Gentech-Pflanzen kommen, dann ist auch bei uns mittelfristig eine flächendeckende gentechnische Kontamination von konventioneller und ökologischer Landwirtschaft zu befürchten. Besonders betroffen wären diejenigen Bundesländer, in denen Landwirtschaft auf kleinstrukturierten Flächen betrieben wird. Eine Wahlfreiheit für Landwirte und Verbraucher wäre damit nicht mehr gegeben.

Hinzu kommt, dass die derzeit in der politischen Abstimmung befindlichen Gesetze erwarten lassen, dass es zu Konflikten zwischen Landwirten kommt, wenn Äcker von gentechnikfrei wirtschaftenden Landwirten durch Pollenflug von Äckern, die mit gentechnisch veränderten Pflanzen bestellt sind, kontaminiert werden.

Ein einfacher Weg, die Ernten vor gentechnischer Verunreinigung zu schützen, ist die Einrichtung möglichst großräumiger gentechnikfreier Regionen. Rechtlich ist dies möglich auf der Basis freiwilliger Vereinbarungen, die die Bauern miteinander abschließen. Vorreiter waren hier elf konventionell und vier biologisch wirtschaftende Bauern, die sich in Mecklenburg – Vorpommern mit Unterstützung des Deutschen Bauernverbandes im November 2003 zur gentechnikfreien Region „Warbel-Recknitz“ zusammengeschlossen haben. Weitere Initiativen sind inzwischen gestartet worden. Doch nicht nur Bauern haben einen Nutzen von gentechnikfreien Regionen, sondern auch die Verpächter von landwirtschaftlicher Flächen. Denn der Wert des Bodens kann vermindert werden, wenn dort verbleibende Gentech-Samen eine Umstellung auf gentechnikfreie Produktion über Jahre unmöglich machen. Auch deshalb haben fast alle evangelischen Landeskirchen auf ihren Flächen ein Verbot des Anbaus von Gentech-Pflanzen empfohlen.

Da solche Vereinbarungen gleichermaßen im wirtschaftlichen Interesse von Landwirten und Verpächtern sind und obendrein zeitlich befristet werden können, sollte es auch bei uns möglich sein, einen entsprechenden Konsens zwischen den Betroffenen herzustellen.

Ende 2003 veröffentlichte Untersuchungsergebnisse aus England zeigen einen dramatischen Rückgang von Insekten- und Vogelpopulationen durch den Einsatz von Totalherbiziden in den Gentech-Kulturen. Es liegt deshalb nicht nur im Interesse der Bauern, sondern der Öffentlichkeit insgesamt, solche Technologien zu vermeiden.

Folgende Gesichtspunkte sprechen für die Prüfung zur Einrichtung einer Gentechnikfreien Region:

  • Unübersehbare Kosten die durch die Agro-Gentechnik auf die Landwirte zukommen können vermieden werden.
  • Vermarktungsprobleme, die z.B. für Ökolandwirte entstehen, können verhindert werden.
  • Dem zu erwartenden Vertrauensverlust beim Verbraucher (besonders bedeutsam bei Direkt- oder regionaler Vermarktung) kann entgegengewirkt werden.
  • Bestehende Märkte können erhalten werden.
  • Die bäuerliche Unabhängigkeit gegenüber den Saatgutfirmen bleibt erhalten.
  • Konflikte zwischen Nachbarn zu Haftungsfragen können vermieden werden.
  • Unnötige Risiken für Mensch und Natur werden vermieden.
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