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- E N T W U R F - Selbstverpflichtungserklärung Selbstverpflichtungserklärung zur Schaffung einer gentechnikfreien Region in Mustergemeinde (Landkreis XY) Die Unterzeichneten verpflichten sich: 1. zu einer aktiven Teilnahme an der Umsetzung einer gemeinsamen gentechnikfreien Region mit dem Namen „Gentechnikfreie Region XY“ auf freiwilliger Basis im Gebiet der Mustergemeinde sowie der Landkreise XY. 2. in der Pflanzen [- und Tier] produktion wissentlich keine gentechnisch veränderten Organismen (GVO) und GVO-Produkte einzusetzen und alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen, die Verunreinigung mit GVO auf meinem Betrieb zu verhindern. [Alternativer Zusatz zum gänzlichen Ausschluss von Futtermitteln aus dem Vertrag z.B.: Auf berufsständische Vertreter und Futtermittelvertreter wirke ich aktiv ein, dass GVO-freie Futtermittel in ausreichender Menge auch für konventionelle Betriebe angeboten werden.] 3. nur Saatgut [und Futtermittel]) einzusetzen, das [die] gentechnikfrei im Sinne der europäischen Kennzeichnungsverordnung sind. 4. auf die Zulieferer von Saatgut einzuwirken, damit diese sich verpflichten, kurzfristig ihre Produkte auf GVO hin untersuchen zu lassen und mittelfristig nur noch kontrolliertes Saatgut zu liefern. Wir setzen uns dafür ein, dass sich die Saatgut-Vermarkter innerhalb eines Jahres verpflichten, anhand von Stichproben und Laboruntersuchungen die Einhaltung des Grenzwertes von 0, 1 Prozent ihres Saatgutes schriftlich und nachvollziehbar nachzuweisen. 5. für eingesetzte Betriebsmittel und vermarktete pflanzliche Erzeugnisse Rückstellproben zu ziehen und diese für mindestens fünf Jahre aufzubewahren. 6. darauf zu achten, dass Lohnmaschinen, die von Anbauern verwendet wurden, die GVO einsetzen, von diesen vor Übergabe an mich gründlich gereinigt wurden. 7. die Lagerung und den Transport eigener Vermarktungsprodukte ausschließlich in gereinigten Räumlichkeiten und Fahrzeugen erfolgen zu lassen sowie alle Lagerungs- und Transportunternehmen, die in eigener Verantwortung anliefern und abfahren zu verpflichten, die Räumlichkeiten/Fahrzeuge gründlich zu reinigen. 8. alle an die Flächen unserer Betriebe angrenzenden landwirtschaftlichen Betriebe anzusprechen, um sie zur Unterzeichnung der Selbstverpflichtungserklärung bzw. zum Verzicht auf GVO zu gewinnen. 9. Zu überwachen, dass Gentechnik-Anwender ihren Verpflichtungen zu allen Maßnahmen nachkommen, die unsere Flächen vor Verunreinigungen mit GVO aus ihrem Anbau schützen sollen. 10. zur einvernehmlichen Anpassung dieser Selbstverpflichtungserklärung, wenn neue Rechtsvorschriften, Förderprogramme und wissenschaftliche Erkenntnisse zu GVO und GVO-freien Regionen vorliegen.Die Vereinbarung tritt am X.Y. 2004 in Kraft und hat eine Laufzeit von zunächst einem Jahr. Sie verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn sie nicht bis spätestens drei Monat vor Ablauf schriftlich gegenüber [allen Mitunterzeichnern] gekündigt wird.
Ort Datum Unterschrift __________________
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