Spezifische Erkennungsmarker für
GVO
Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit von Gen-Lebensmitteln
das Ziel
Am 16. Januar hat die Europäische Kommission im Amtsblatt
der Europäischen Union die Verordnung 65/2004 über
ein System für die Entwicklung und Zuweisung spezifischer
Erkennungsmarker für genetisch veränderte Organismen
veröffentlicht. Diese spezifischen Erkennungsmarker
("unique identifiers") sollen die Kennzeichnung
und Rückverfolgbarkeit von GV-Lebensmitteln und GV-Futtermitteln
ermöglichen. Der Erkennungsmarker soll bei der Genehmigung
von der Behörde zugewiesen werden. Die Dokumentation
der GVO soll im gesamten Warenstrom erfolgen. Die Erkennungsmarker
sollen dazu international verwendet werden. Die Verordnung
ist hier
im Internet erhältlich. (Quelle: Öko-Institut)