Nachrichten | 8.6.2004

Spezifische Erkennungsmarker für GVO

Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit von Gen-Lebensmitteln das Ziel

Am 16. Januar hat die Europäische Kommission im Amtsblatt der Europäischen Union die Verordnung 65/2004 über ein System für die Entwicklung und Zuweisung spezifischer Erkennungsmarker für genetisch veränderte Organismen veröffentlicht. Diese spezifischen Erkennungsmarker ("unique identifiers") sollen die Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit von GV-Lebensmitteln und GV-Futtermitteln ermöglichen. Der Erkennungsmarker soll bei der Genehmigung von der Behörde zugewiesen werden. Die Dokumentation der GVO soll im gesamten Warenstrom erfolgen. Die Erkennungsmarker sollen dazu international verwendet werden. Die Verordnung ist hier im Internet erhältlich. (Quelle: Öko-Institut)

 

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