| Nachrichten | 13.5.2004 | |
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Saatgut-Grenzwerte frühestens im Herbst Terminplan weist noch viele Unsicherheiten aus Die EU-Kommission rechnet nach Angaben der Agrarzeitung Ernährungsdienst damit, dass die Grenzwerte für GVO-Verunreinigungen im Saatgut frühestens im Herbst dieses Jahres in Kraft treten können. Die in der EU-Kommission zuständigen Generaldirektionen für Umwelt, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hätten sich nach einigen Mühen auf einen Kompromiss geeinigt, nach dem Grenzwerte von 0,3 Prozent für Raps und Mais sowie 0,5 Prozent für Kartoffeln, Zucker- und Futterrüben und Baumwolle gelten sollen. Dies wäre eine leichte Verschärfung gegenüber dem ersten Vorschlag der Kommission von 2003. Falls sich die Kommission abschließend einigt, könnte sie ihren Vorschlag noch im Laufe des Mai veröffentlichen. Nimmt sich der zuständige Regelungsausschuss, der mit Beamten der Mitgliedsstaaten besetzt ist, Mitte Juni der Sache an und kommt zu keinem eindeutigen Ergebnis, hat der Ministerrat drei Monate Zeit für eine Entscheidung. Kommt es im Ministerrat wie bisher üblich zu einem Patt, könnte die Kommission im Herbst die Schwellenwerte im Alleingang festlegen. Bei dieserZeitplanung gibt es mehrere Unsicherheitsfaktoren: Der Regelungsausschuss könnte Diskussionsbedarf anmelden und erst kurz vor der Sommerpause abstimmen. Noch ziemlich unklar ist das Abstimmungsverhalten der zehn neuen Mitgliedstaaten. Auch ist fraglich, ob die alte Kommission tatsächlich ihre noch bis Oktober laufende Amtszeit damit beschließen will, das Reinheitsgebot für Saatgut aufzuheben. Sie könnte dieses Problem auch ihren Nachfolgern hinterlassen. Dann wäre das Reinheitsgebot zumindest für dieses Jahr gerettet. |
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