EFSA bereitet sich auf genmanipulierte Tiere vor

Die Europäische Lebensmittelbehörde EFSA hat Leitlinien veröffentlicht, mit Hilfe derer das Risiko von Lebensmitteln bewertet werden soll, die von oder aus genmanipulierten Tieren erzeugt wurden. Umweltverbände forderten die EU-Kommission auf, solche Risikoabschätzungen zu unterlassen und erst einmal eine breite Debatte mit allen Beteiligten zu führen, ob solche Lebensmittel in der EU überhaupt erwünscht sind.

Wie bei transgenen Pflanzen sollen auch bei genmanipulierten Tieren die Eigenschaften der Tiere mit konventionellen Gegenstücken gleicher Rasse verglichen werden. Dies gilt für die von solchen Tieren erzeugten Lebensmitteln. Nur wenn ein direkter Vergleich nicht möglich ist, soll eine umfassende Sicherheitsbewertung stattfinden. Zusätzlich sollen Aspekte der Tiergesundheit und des Tierschutzes einbezogen werden. Ethische und sozial-ökonomische Fragestellungen seien nicht Gegenstand der Leitlinie, schreiben deren Autoren.

In einem offenen Brief an die Kommission haben zahlreiche europäische Bio-, Tierschutz-, Umwelt- und Bauernverbände das Vorgehen der EFSA und der Kommission als Auftraggeber gerügt. Sie fordern eine breite gesellschaftliche Debatte, ob solche Lebensmittel überhaupt zugelassen werden sollen. Die EU-Kommission solle eine umfassende Kosten-Nutzen-Abschätzung erstellen und die langfristige Nachhaltigkeit untersuchen lassen. Eine transparente öffentliche Debatte darüber führen, ob Lebensmittel von genmanipulierten Tieren gesellschaftlich überhaupt gewollt seien. Erst auf deren Basis könne darüber entschieden werden, ob eine Risikoabschätzung notwendig sei und wie sie zu erfolgen habe.

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Das sind die Versuchsfelder 2012

Auch nach dem Rückzug der BASF wird es in Deutschland 2012 noch einige Gentechnik-Versuchsfelder geben. Jörg Bergstedt hat in seinem neuesten Gentechnik-Newsletter die Flächen aufgelistet, für die noch Anbaugenehmigungen bestehen. Ob die Gentechnik-Konzerne und ihre wissenschaftlichen Hilfstruppen sie tatsächlich wahrnehmen, wird sich zeigen, wenn die jeweilige Aussaat ansteht. Drei Werktage vorher müssen die Versuche ins Standortregister eingetragen werden. Bis jetzt stehen dort nur einige Flächen, auf denen Landwirte gerne den Gentech-Mais MON810 anbauen würden. Allerdings ist unwahrscheinlich, dass der derzeit verbotene Mais wiederzugelassen wird.

Die bestehenden Genehmigungen:
· Monsanto kann in Nienburg/Saale und auf den Versuchsflächen von Sagerheide/Thulendorf (bei Rostock) noch bis 2013 je 5000 m2 Rüben anbauen sowie im Schaugarten in Üplingen (Sachsen-Anhalt) 20.000 qm Mais ansäen.
· Pioneer darf an den Standorten Zabeltitz (Sachsen), Üplingen und Sagerheide je sieben Hektar diverse Gentech-Maissorten anbauen – noch bis 2014.
· Syngenta hat die Erlaubnis, an fünf Standorten in Brandenburg und Sachsen-Anhalt noch ein letztes Mal 9000 qm je Standort mit dem Gentech-Mais GA21 zu bepflanzen.
· Die Uni Rostock kann in Sagerheide ihre Versuche mit genmanipulierten Petunien, Kartoffeln und Weizen fortsetzen. Kartoffel und Weizen darf sie auch im Schaugarten in Üplingen präsentieren. Beantragt und noch nicht genehmigt ist ein Versuch mit Tabakpflanzen. Ebenfalls auf Genehmigung wartet ein Versuch mit einem bakterieller Lebendimpfstoff gegen Pferdekrankheit. Freigesetzt werden sollen die geimpften Fohlen.
· Die Firma KWS will im niedersächsischen Wetze und in Üplingen weiter ihre genmanipulierten Zuckerrüben anbauen und hat dafür eine Genehmigung bis 2018 beantragt.

Wer wissen will, was die Gentechnik-Konzerne in anderen europäischen Staaten anbauen, kann dies im EU-weiten Freisetzungsregister nachschlagen. Die beliebtesten Versuchsländer sind Spanien und Rumänien.

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Gentechnisch veränderte Insekten: Freiflug mit mangelnden Unterlagen

Wissenschaftler des Max-Planck-Instituts für Evolutionsbiologie haben Freisetzungsversuche gentechnisch veränderter Insekten in den USA, Malaysia und den Kaiman-Inseln untersucht. Dabei fanden sie Mängel bei der wissenschaftlichen Qualität der Zulassungsunterlagen. Zudem bemängelten sie die fehlenden Unterlagen für eine angemessene Information der Öffentlichkeit.
In ihrem Artikel in der Fachzeitschrift PloS betrachteten die Wissenschafter drei Versuche: Die Freisetzung genmanipulierter Falter in den USA sowie die Freisetzung genmanipulierter Moskitos auf den Kaiman-Inseln und in Malaysia. „Wir haben festgestellt, dass weltweit die Öffentlichkeit nur sehr begrenzt Zugang zu den wissenschaftlichen Informationen über diese Freisetzungsversuche hat, vor allem Informationen im Vorfeld eines Versuchs“, fasst Guy Reeves vom Max-Planck-Institut für Evolutionsbiologie das Ergebnis zusammen. Die fehlende Aufklärung im Vorfeld der Experimente verhindere, dass die betroffenen Menschen miteinbezogen werden. „Wenn es keine genaue Beschreibung der Experimente gibt, kann von einer Einbeziehung der Bevölkerung keine Rede sein. Sollten nicht alle Alarmglocken bei den finanziell beteiligten Institutionen läuten, wenn behauptet wird, die Bevölkerung sei mündlich aufgeklärt worden?“, fragt Reeves. Er sieht die Gefahr, „dass die Akzeptanz für diese potenziell so nützliche Technologie verloren geht. Ohne die Veröffentlichung qualitativ hochwertiger wissenschaftlicher Daten vor der Freisetzung, wird der Einsatz transgener Tiere nicht erfolgreich sein.“ Die Verantwortlichen sollten deshalb unbedingt so fragwürdige Praktiken, wie sie bei der Entwicklung transgener Pflanzen vorkamen, vermeiden.
Nach Angaben von Reeves ist die Zahl der Freisetzungsexperimente mit gentechnisch veränderter Insekten In den letzten zwei Jahren stark angestiegen. Neben den USA, Malaysia und den Kaiman-Inseln seien transgene Insekten auch in Brasilien in die Umwelt entlassen worden. In vielen weiteren Ländern seien Feldversuche geplant, darunter Frankreich, Guatemala, Indien Mexiko, Panama, Philippinen, Singapur, Thailand, Vietnam und Großbritannien.

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Golden Rice: Foodwatch warnt vor Anbau

Seit über zehn Jahren preist die Gentechnik-Industrie ihren „Goldenen Reis“ an. Dieser Reis wurde so manipuliert, dass er Carotinoide bildet, die Vorstufe zu Vitamin A. Die dadurch gelb gefärbten Reiskörner sollten helfen, Vitamin-A-Mangel in Entwicklungsländern zu bekämpfen, in denen Reis Grundnahrungsmittel ist. In den letzten Jahren war kaum etwas vom „Golden Rice“ zu hören. Doch nun soll er 2013 auf den Markt kommen, warnt die Verbraucherorganisation Foodwatch.
Vitamin-A-Mangel kann zu Wachstumsstörungen bei Kindern, Hautkrankheiten und Blindheit führen und tödlich enden. Er ist in Entwicklungsländern armuts- und hungerbedingt weit verbreitet. Seit 1992 arbeiteten Wissenschaftler der ETH Zürich und der Universität Freiburg an einem genmanipulierten Reis mit Carotinoiden. Anfang 2000 veröffentlichten sie ihre Ergebnisse und die Gentechnik-Industrie versprach die Rettung von Millionen von Menschen. Da der „Golden Rice“ ohne Patentschutz und Lizenzgebühren verkauft werden sollte, blieb das Interesse der Industrie gering und die weitere Entwicklung verlief schleppend. Im vergangenen Jahr wurde ein Feldversuch auf den Philippinen abgeschlossen, 2013 soll das Saatgut dort auf den Marktkommen, unterstützt von Bill Gates und seiner Stiftung.
Christoph Then von Testbiotech hat für den Foodwatch-Report „Golden Lies“ die möglichen Risiken des Gentech-Reises zusammengestellt: Von der Kontamination anderer Reissorten bis hin zu möglichen Gesundheitsgefahren. Entscheidend aber ist, dass es längst andere Methoden gibt, den Vitamin-A-Mangel zu bekämpfen. Mit Vitamin-Tabletten, angereicherten Nahrungsmitteln und verstärktem Anbau von carotinhaltigem Gemüse lässt sich der Mangel einfacher, schneller und zielgerichteter bekämpfen. „Seit die „Golden-Rice“-Idee zum ersten Mal präsentiert wurde, sind mit anderen international anerkannten Programmen wesentliche Fortschritte in der Bekämpfung des Vitamin-A-Mangels erzielt worden“, heißt es in dem Report.

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Risikobewertung: EU-Kommission wenig lernfähig

Die Europäische Kommission hat erstmals rechtlich verbindliche EU-Vorschriften für die Risikobewertung gentechnisch veränderter Pflanzen vorgeschlagen. Sie greift damit die anhaltende Kritik an der bisherigen Risikobewertung durch die EU-Lebensmittelbehörde EFSA auf. Allerdings nur in sehr wenigen Punkten, kritisiert Testbiotech.
„Die geplanten neuen Anforderungen der EU zeigen zwar, dass die bisherige Risikobewertung durch die Lebensmittelbehörde EFSA ungenügend sind. Aber auch die neuen Vorschläge sehen keine umfassende Risikoprüfung vor. Im Ergebnis werden die Zulassungen nur beschleunigt, die Anforderungen der Rahmenrichtlinien der EU für den Schutz der Umwelt und Verbraucher werden nicht erfüllt“, kritisiert Christoph Then von Testbiotech.
Aufgenommen hat die Kommission die Forderung, dass in Fütterungsstudien die gesamte gentechnisch veränderte Pflanze verwendet werden muss. Auch schreibt die Verordnung wissenschaftliche Mindeststandards für die von der Industrie eingereichten Studien vor und verpflichtet sie zu mehr Transparenz bezüglich weiterer interner Studien. Viel länger ist jedoch die Liste der von der Kommission ignorierten Verbesserungsvorschläge. Der Wichtigste: Das derzeitige Konzept der vergleichenden Risikoprüfung muss durch eine umfassende Risikobewertung ersetzt werden. Fütterungsstudien müssen mehrere Generationen umfassen und mögliche Gesundheitsrisiken gezielt untersucht werden. Dabei sollen auch die Rückstände von Spritzmitteln, gegen die diese Pflanzen resistent gemacht wurden, berücksichtigt werden. Testbiotech fordert zudem, dass die genetische Stabilität der Pflanzen in einem Stresstest überprüft wird.

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Bundesverfassungsgericht: Gentechnikmafia darf so genannt werden

Die gerichtliche Auseinandersetzung zwischen dem Gentechnikkritiker Jörg Bergstedt und zwei führenden Repräsentanten des deutschen Gentechnik-Filzes geht weiter. Wie Bergstedt mitteilte, hat das Bundesverfassungsgericht das Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken in vier von zehn Punkten aufgehoben und zur erneuten Behandlung an das OLG zurück überwiesen (Az 1 BvR 2678/10).
Auf den ersten Blick sieht das nach einer Niederlage für Bergstedt aus, der vor dem OLG in allen Klagepunkten gewonnen hatte. Doch der Aktivist freut sich trotzdem: Das Bundesverfassungsgericht bestätigte, dass Bergstedts Schriften eine „Auseinandersetzung in Bezug auf ein Sachthema” seien und damit keine Schmähkritik. Außerdem, so schreibt Bergstedt, dürfe er die beiden Kläger verfassungsrechtlich geprüft als „rücksichtslos“ und „profitorientiert“ bezeichnen. Ebenso bleibe es erlaubt, die „Seilschaften“ und „undurchsichtigen Firmengeflechte“ als „Gentechnikmafia“ zu kritisieren.
An das Oberlandesgericht zurückverwiesen worden seien die Aussagen, dass Gentechniklobbyist Uwe Schrader und Firmenleiterin Kerstin Schmidt Fördermittel veruntreuten und Firmengeflechte rund um die beiden Gentechnikhochburgen Sagerheide/Groß Lüsewitz östlich Rostock und Üplingen bei Magdeburg zur Geldwäsche aufbauten oder nutzten. Diese habe das OLG nicht ausreichend geprüft.
Buchautor Jörg Bergstedt freut sich über den Spruch des Verfassungsgerichts und auf ein brisantes neues Verfahren in Saarbrücken: „Bisher haben Gerichte jede Überprüfung verweigert. Staatsanwaltschaften haben Strafanzeigen wegen Veruntreuung und Betrug nicht bearbeitet, der Rechnungshof ebenfalls nicht reagiert. Die Fördermittelvergabestelle am Forschungszentrum in Jülich verweigert seit Jahren rechtswidrig die Akteneinsicht. Jetzt kommt hoffentlich endlich der Zeitpunkt, wo alles auch juristisch aufgearbeitet wird.”

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Und tschüss: BASF verlegt Agro-Gentechnik in die USA

Der Chemie-Konzern BASF hat mitgeteilt, dass er die Zentrale seine Agro-Gentechniktochter BASF Plant Science von Limburgerhof nach Raleigh im US-Staat North Carolina verlegt. Man wolle sich im Bereich der Pflanzenbiotechnologie auf die attraktiven Märkte in Nord- und Südamerika und die Wachstumsmärkte in Asien konzentrieren. Die Entwicklung und Kommerzialisierung aller Produkte, die ausschließlich auf den europäischen Markt ausgerichtet seien, würden gestoppt. Dies betriff die genmanipulierten Kartoffeln Amflora, Amadea und Fortuna sowie eine pilzresistente Weizensorte. Allerdings will BASF „Zulassungsprozesse, die bereits angelaufen sind, fortführen“. Geschlossen wird neben Limburger Hof auch der BASF-Standort in Gatersleben.

Christof Potthof, Mitarbeiter des Gen-ethischen Netzwerk in Berlin, begrüßte die Entscheidung: „Wir werden diesem Geschäftszweig keine Träne hinterher weinen.“ Er wertete den Abzug „als Eingeständnis einer Niederlage gegen die deutsche und die europäische Zivilgesellschaft.“ Dies sei ein guter Tag für Verbraucher und Bauern, sagte Adrian Bebb, Campaigner bei Friends of the Earth. Der Rückzug sei „ein weiterer Sargnagel für gentechnisch veränderte Lebensmittel in Europa.“ Es bleibe zu hoffen, dass die BASF eine Vorreiterrolle unter den Biotech-Konzernen einnehmen werde, kommentierte Greenpeace. Auch die Mitbewerber sollten die Zeichen der Zeit erkennen und Konsequenzen aus dem europäischen Widerstand gegen die Agro-Gentechnik ziehen. Die Organisation weist darauf hin, dass es außer in Europa in den letzten zwei Jahren unter anderem in China, Indien, den Philippinen und Thailand eine ganze Reihe von Niederlagen der Industrie gegeben habe.

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Glyphosat im Grundwasser

Spanische Wissenschaftler haben den Herbizid-Wirkstoff Glyphosat im Grundwasser nachgewiesen. Sie fanden das Pestizid in vier von zehn Proben und zwar in Konzentrationen bis zu 2,5 Mikrogramm je Liter. Im Schnitt aller Proben waren es 0,2 µ/l, der deutsche Grenzwert liegt bei 0,1 µg/l. Hingewiesen auf die Studie hat die britische Kampagne GMFreeze.
Bisher hatten Monsanto und andere Glyphosatanbieter behauptet, dass das Pestizid abgebaut werde, bevor es das Grundwasser erreiche. „Überwachungsstudien zeigen, dass es bezüglich Glyphosat (wie z.B. Roundup) kein Grundwasser-Thematik gibt. Im Boden wird Glyphosat komplett von den bestehenden Mikroorganismen abgebaut,“ heißt es beim Pestizidverkäufer Celaflor. Die Bundesgierung hatte in ihrer Antwort auf eine Glyphosatanfrage der Grünen im Herbst 2011 mitgeteilt, dass es im deutschen Grundwassermessnetz zwar einzelne Funde von Glyphosat und dessen Abbauprodukt AMPA gegeben habe, diese aber nicht aus der aus der Versickerung von landwirtschaftlichen Flächen stammten. „Aufgrund der Stoffeigenschaften von Glyphosat und AMPA ist ein Grundwassereintrag aus Versickerung von einer ordnungsgemäß behandelten Fläche nicht zu erwarten“, schrieb die Bundesregierung.
Dabei kam das österreichische Umweltbundesamt schon 2005 in einer Studie zu dem Ergebnis, dass bei Glyphosat und AMPA eine Verlagerung ins Grundwasser nicht ausgeschlossen werden könne. Bereits 2003 wies das Pestizid-Aktionsnetzwerk PAN auf dänische Messungen hin, wonach trotz sachgerechter Anwendung Glyphosatkonzentrationen bis zu 0,54 µg/l im Grundwasser gefunden worden seien. Weit häufiger wurde Glyphosat in Oberflächengewässern nachgewiesen, wenn Regenfälle das Herbizid vom Acker in nahegelegene Bäche oder Teiche schwemmten. Amerikanische Forscher konnten Glyphosat im vergangenen Jahr auch in Spuren im Regen nachweisen.

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Erstmals trockentoleranten Gentechnik-Mais zugelassen

Die zuständige US-Behörde hat den Anbau der genmanipulierten Maissorte MON87460 zugelassen. Die Pflanze enthält ein zusätzliches bakterielles Gen. Mit dessen Hilfe bilden die Zellen der Maispflanzen ein spezielles Kälte-Schock-Protein. Es soll in Stresssituationen wie Wassermangel dazu beitragen, wichtige Zellfunktionen aufrechtzuerhalten. Mehr als konventionelle Sorten leistet der neue Gentechnik-Mais jedoch nicht.

Der trockentolerante MON87460 ist das erste Ergebnis der 2007 verkündeten Zusammenarbeit von Monsanto und BASF. Monsanto behauptet, der neue Mais liefere in Trockenzeiten ohne zusätzliche Bewässerung Erträge, die zwischen sechs und zehn Prozent höher seien als die konventioneller Maissorten am gleichen Standort. Das US-Landwirtschaftsministerium USDA widerspricht dem. Bei Feldversuchen der Behörde erreichte MON 87460 vergleichbare Erträge wie konventionelle Sorten, die speziell für wasserarme Regionen gezüchtet wurden. Die US-Wissenschaftlerorganisation Union of Concerned Scientists wies darauf hin, dass die klassische Züchtung trockentolerantes Saatgut schneller, günstiger und effektiver entwickelt habe als Monsanto. Die Organisation GMWatch hat einige der konventionellen Zuchterfolge zusammengestellt. Sie weist darauf hin, dass die Agro-Gentechniker seit über zehn Jahren trockentolerante Pflanzen angekündigt hätten und nun erst die erste Sorte zugelassen sei. „In der Zwischenzeit hat die gentechnikfreie Züchtung erfolgreich eine Vielfalt trockentoleranter Nahrungspflanzen entwickelt, darunter eine ganze Serie dürretoleranter Maissorten. Diese sind in zahlreichen Ländern verfügbar, auch in Entwicklungsländern die von Dürren besonders bedroht sind.“

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Gentechnikpollen im Honig

Die Zeitschrift Ökotest hat 20 Blütenhonige auf Verunreinigung mit Pollen genmanipulierter Pflanzen untersucht. Das Labor fand in 14 Proben Spuren von Roundup Ready Soja, die allerdings nicht quantifiziert wurden. Gentechnikfrei waren drei deutsche Blütenhonige, einer aus Mexiko sowie zwei Produkte mit der Herkunftsangabe „EG- und Nicht-EG-Länder“.
Von den drei untersuchten Bio-Honigen fanden sich Gentechnik-Pollen im Vielblütenhonig von Alnatura. Er war als „Ohne Gentechnik“ gekennzeichnet. Das Unternehmen erklärte dazu, dass die Rohwarenchargen keine gentechnisch veränderten Bestandteile enthalten hätten. Man achte penibel darauf, dass die Standorte der Bienenstöcke von kultivierten Flächen viel Abstand hätten. „Alnatura geht davon aus, dass es sich um Spuren handelt, die die Kennzeichnungen ‚Bio‘ und ‚Ohne Gentechnik‘ nicht infrage stellen würden“, schreibt Ökotest. Nach Ansicht des Magazins zeigen die Testergebnisse, „dass ein Nebeneinander von Gen-Technik und Nicht-Gen-Technik gar nicht möglich ist.“
Vom Markt genommen werden müssen die verunreinigten Honige nicht, denn die Roundup Ready Sojabohnen sind als Lebensmittel in der EU zugelassen. Allerdings müssten sie – nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes über Gentechnik-Pollen im Honig vom September 2011 – gekennzeichnet werden, wen der Gentechnik-Pollen mehr als 0,9 Prozent des gesamten im Honig vorkommenden Pollens ausmacht. Es ist jedoch gar nicht möglich, den Anteil des Gentechnik-Pollens am Gesamtpollen zu bestimmen.

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