Bulgarien verhindert Gentech-Anbau
Das bulgarische Parlament hat fast einstimmig ein Gesetz verschärft, das den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen für kommerzielle und wissenschaftliche Zwecke regelt. Künftig ist der Anbau von Gentechnik-Pflanzen in einem Radius von 30 Kilometern zu Schutzgebieten, zehn Kilometern zu Bienenstöcken und sieben Kilometern zu biologischen Landwirtschaftsbetrieben verboten. Diese Abstandsregelung macht den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen für Landwirte praktisch unmöglich, kommt also einem Anbau-Verbot gleich.
Ursprünglich plante die bürgerlich-konservative Regierung eine Aufweichung des Gentechnikgesetzes, verbunden mit einem fünfjährigen Anbau-Moratorium. Gegen diese Pläne machten zahlreiche Umwelt- und Bioverbände mobil. Zudem ergab eine Umfrage, dass sich 97 Prozent der Bürger ein gentechnikfreies Bulgarien wünschen. Darauf hin entschloss sich die Regierungskoalition, das bestehende Gesetz zu verschärfen. „Damit ist der Gentechnikanbau in Bulgarien praktisch unmöglich”, freut sich Svetla Nikolova vom bulgarischen Bioverband Agrolink im tazBlog von Save our Seeds. Verstöße gegen das neue Gesetz hat das Parlament mit einer Strafandrohung von einer halben Million Euro versehen. Verschärft wurden auch die Kennzeichnungsvorschriften.
Gentech-Baumwolle: Schädling wird resistent
Auf rund drei Viertel der indischen Baumwollfelder wächst Gentech-Baumwolle, meist von von Monsanto. Die Pflanzen der Marke Bollguard I produzieren ein Gift, das BT-Toxin, um sich gegen einen gefräßigen Schädling zu schützen, die rosarote Baumwollkapselraupe. Doch nun haben Monsanto-Wissenschaftler auf Baumwollfeldern im westindischen Bundesstaat Gujarat Raupen entdeckt, die eine Resistenz gegen Bollguard I entwickelt haben. Der Konzern hat das eingeräumt und gleich eine Lösung präsentiert: Die Bauern sollen die Weiterentwicklung Bollguard II aussäen.
Monsanto kommentierte die nun erstmals nachgewiesene Resistenz als natürlich und vorhersehbar. Schuld daran hätten die Bauern, weil sie zu wenig gentechnikfreie Refugien gepflanzt hätten. Solche Felder mit gentechnikfreier Baumwolle sind notwendig, um Resistenzen zu verhindern oder zumindest zu verzögern. Doch auf den kleinen Feldern der Bauern ist ein solches Resistenzmanagement kaum möglich. Unwahrscheinlich ist, dass Monsanto oder die vielen örtlichen Saatgutverkäufer den Bauern vorab erklärt haben, wie so etwa funktioniert.
Selbst in den USA mit riesigen Feldern und ausgebildeten Farmern klappt das Resistenzmanagement nicht. Eine Studie zeigte, dass ein Viertel der US-Farmer, die genmanipulierten Mai anbauen, Umweltauflagen missachten, die eine Resistenzbildung bei Insekten verhindern sollen. Bei Baumwolle dürfte es nicht anders sein. Eine Studie der Universität von Arizona belegt, dass in nur drei Jahren die Anzahl der resistenten Baumwollkapselbohrer in Gentech-Baumwollfeldern von Null auf 50 Prozent gestiegen ist. Manche Insekten seien 100- bis 1000-mal unempfindlicher gegen das Bt-Toxin geworden, heißt es in der Studie.
Schonfrist für die Gen-Zuckerrübe
Ein kalifornisches Gericht hat die Eilklage mehrerer Bio-und Umweltverbände gegen den Anbau genmanipulierter Zuckerrüben in den USA zurückgewiesen. Damit können die in diesem Jahr bereits ausgesäten Rüben heranwachsne, geerntet und verarbeitet werde. Der Richter machte aber deutlich, dass dies keine Vorentscheidung für einen Anbau über 2010 hinaus sei. Für Juli hat das Gericht eine weitere Anhörung anberaumt, um in der Hauptsache zu entscheiden.
Im Herbst 2009 stellte der US-Bundesrichter Jeffrey S. Wright fest, dass die US-Regierung es versäumt habe, die Umweltrisiken gentechnisch manipulierter Zuckerrüben vor der Zulassung 2005 zu überprüfen. Das manipulierte Erbgut könne auf andere Zuckerrüben und verwandte Pflanzen auskreuzen. Zudem sei die Wahlfreiheit der Bauern, die gentechnikfrei arbeiten wollen und der Verbraucher, die gentechnikfreie Lebensmittel wollen, nicht gewährleistet. D, stellte der Richter fest. Im darauf folgenden zweiten Teil des Verfahrens lehnte es der Richter ab, per Eilentscheidung den Zuckerrübenanbau 2010 zu verbieten. Ein sofortiges Anbauverbot für die in den USA seit 2007 genutzten Gen-Zuckerrüben sei wirtschaftlich unverhältnismäßig. Es könnte die Zuckerpreis in den USA in die Höhe treiben, Tausende von Arbeitsplätze gefährden und Verluste von 1,5 Milliarden Dollar verursachen. Dieser möglichen Schaden sei größer als jener, den der Anbau der Gen-Rüben für Bio-Landwirte in diesem Jahr haben könnte. Der Richter forderte allerdings die konventionellen Bauern auf, sich in Zukunft mit gentechnikfreiem Rüben-Saatgut zu versorgen. Ein Verbot der Gentech-Rüben sei in Zukunft durchaus wahrscheinlich. Entsprechend optimistisch äußerte sich der Anwalt der Umweltorganisationen.
Die genmanipulierten Zuckerrüben sind resistent gegen das Monsanto-Pestizid Roundup. Sie wurden erstmals 2008 in großem Stil in den USA angebaut. 2009 sollen nach Industrieschätzungen bereits 95 Prozent der US-weiten Anbaufläche von 450.000 Hektar mit manipulierten Rüben bepflanzt worden sein. Der Rübenzucker macht in den USA die Hälfte des Verbrauchs aus, die andere Hälfte entfällt auf Rohrzucker. Im Zuge einer großen Verbraucherkampagne versicherten über 100 Lebensmittelhersteller, sie würden keinen Genrübenzucker einsetzen..
Nulltoleranz unter Druck
Die europäische Futtermittelwirtschaft versucht erneut, die „Nulltoleranz”-Politik der EU zu kippen. Damit soll der Import gentechnisch verunreinigter Futtermittel aus den USA und Südamerika erleichtert werden. Diese sind immer wieder mit neuen Genmais- oder Gensojasorten verunreinigt, die in der EU noch nicht zugelassen sind. Noch dürfen solche Lieferungen nicht in die EU, wenn auch nur die Spur einer solchen Verunreinigung nachgewiesen wird.
Wie schon im letzten Jahr malt die Futtermittelindustrie wieder das Schreckgespenst knapper Futtermittel und steigender Verbraucherpreise an die Wand. Dabei ist die Zahl der zufällig bei den wenigen Stichproben gefundenen Verunreinigungen gering, wie Umwelt- und Bioverbände schon im letzten Jahr in einem Hintergrundpapier zum Thema Nulltoleranz nachgewiesen hatten. Ganze 14 Fälle war 2009 (bis Mitte Oktober) aktenkundig geworden.
Dennoch will EU-Verbraucherschutzkommissar John Dalli in wenigen Wochen Vorschläge machen, wie das Problem der Kontamination mit nicht zugelassenen GVO gelöst werden könnte. Es wird erwartet, dass die Kommission dabei auf einen Trick zurückgreift, den sie schon vor zwei Jahren – damals erfolglos – anwenden wollte. Sie erlässt technische Richtlinien etwa für einheitliche GVO-Analyseverfahren und Probenahmen, die großzügige Nachweisgrenzen, etwa 0,1 Prozent, festlegen. Verunreinigungen, die darunter lägen, gälten dann als nicht mehr bestimmbar. Eine solche technische Regelung lässt sich einfacher umsetzen als ein politisch strittiger Schwellenwert für Verunreinigungen, für den die bestehenden europäischen Gentechnikregelungen geändert werden müssten. Auch die Bundesregierung unterstützt dieses Vorgehen.
Zweiter Anlauf für Gen-Alfalfa
Das US-Landwirtschaftsministerium hat eine Umwelt- und Risikoabschätzung für den Anbau genmanipulierter Luzerne (Alfalfa) vorgelegt. Ein solches Dokument hatten Gerichte als Basis für eine Zulassen verlangt und den Anbau 2007 gestoppt. Im Rahmen einer Konsultation hatten zahlreiche Organisationen, Unternehmen sowie 200.000 Einzelpersonen kritische Kommentare zu dem amtlichen Gutachten abgegeben.
Im Februar 2007 hatte ein kalifornisches Gericht die Zulassung von Monsantos RoundupReady Alfalfa durch das US-Landwirtschaftsministerium (USDA) für gesetzeswidrig erklärt. Das USDA hatte den Anbau der Gen-Luzerne 2005 ohne Vorlage der vorgeschriebenen Umweltverträglichkeitsprüfung erlaubt. Diese Prüfung hat die Behörde inzwischen vorgenommen und die Dokumente zwei Monate lang zur Konsultation veröffentlicht.
Im Rahmen dieser Anhörung gingen 200.000 Stellungnahmen bei der USDA ein. Mobilisiert dazu hatte die National Organic Coalition (NOC), ein Bündnis von Bio-Verbänden und Verbraucherorganisationen. Zusätzlich forderten 300 Bio-Organisationen, große Farmen, Hersteller und Händler aus USA und Kanada in einem Schreiben das USDA auf, Gen-Alfalfa nicht zuzulassen.. Die Freigabe hätte weitreichende Konsequenzen für die Bio-Bauern und die ganze Branche. Denn Alafalfa spiele eine zentrale Rolle als Hauptfuttermittel für Rinderherden und die Milchwirtschaft. Es gebe keinen Beleg dafür, dass diese Technik beherrschbar sei oder das USDA Bauern und Märkte vor Kontaminationen bewahren könnte. Zudem solle die USDA die „ungeheuerlichen Irrtümer und falschen Annahmen“ korrigieren, die der Analyse möglicher Verunreinigungen von biologischen und gentechnikfreien Erzeugnissen zugrunde lägen. Die USDA hatte behauptet, die Verbraucher würden sich nicht um eine Verunreinigung von Bio-Alfalfa sorgen.
BASF will Zulassung für neue Gen-Kartoffeln
Nachdem die EU-Kommission den kommerziellen Anbau der Gentechnik-Knolle Amflora erlaubt hat, will der Chemie-Konzern BASF für zwei weitere genmanipulierte Kartoffelsorten die Zulassung beantragen. Darunter ist auch eine für Chips und Fritten. Derweil stößt Amflora weiterhin auf große Ablehnung.
Unmittelbar bevor steht nach Pressemeldungen der Antrag für eine Amflora- Nachfolgerin durch die BASF. Dafür wurde eine andere Kartoffelsorte auf die gleiche Art und Weise gentechnisch verändert. Zum Jahresende soll dann ein Antrag für eine BASF-Kartoffel namens Fortuna folgen. Sie soll der industriellen Produktion von Lebensmitteln wie Pommes frites oder Chips dienen und wurde gentechnisch mit einer Resistenz gegen eine Pilzerkrankung ausgestattet.
Die zugelassen Gen-Knolle Amflora soll in diesem Jahr auf 20 Hektar in Mecklenburg-Vorpommern und auf 80 Hektar in Schweden zur Saatgutvermehrung angebaut werden. In Tschechien ist ein Anbau auf 150 Hektar mit einem nicht genannten Industriepartner geplant.
Derweil hat die Emsland Stärke GmbH, der größte Kartoffelstärke-Produzent Deutschlands und der zweitgrößte weltweit, erklärt, er wolle von einem Anbau von Amflora absehen. Henk Jaap Meijer, Laborleiter des Unternehmens, sagte der Neuen Osnabrücker Zeitung: „Die ursprüngliche Planung war, im Fall einer Zulassung durch die EU-Kommission den Anbau der Gen-Kartoffel zu starten.“ Doch in der Zwischenzeit habe sich die Meinung geändert. Meijer: „Wir sehen zurzeit keine Möglichkeit, Amflora anzupflanzen. Die Konsequenzen wären zu groß.“ Das Risiko, Geschäftspartner zu verlieren sei zu hoch, „weil es Kunden gibt, die für Grüne Gentechnik nicht offen sind“.
Mecklenburg-Vormonnerns Landwirtschaftsminister Till Backhaus forderte die Bundesregierung auf, zu prüfen, ob Deutschland eventuell von der Schutzklausel Gebrauch machen kann, um den Anbau von Amflorafür Deutschland zunächst auszuschließen. Auch Grüne und Linke forderten ein nationale Anbauverbot. Laut Greenpeace haben Italien, Ungarn, Österreich, Luxemburg und Griechenland bereits angekündigt, den Anbau der Gen-Kartoffel in ihren Ländern verbieten zu wollen
Gentechnik-Knolle Amflora darf kommen
Die EU-Kommission hat die genmanipulierte Stärkekartoffel Amflora der BASF für den kommerziellen Anbau freigegeben. John Dalli, Kommissar für Gesundheit und Verbraucherpolitik, sagte: „Alle wissenschaftlichen Aspekte und besonders die Sicherheitsbedenken sind bereits ausgiebig berücksichtigt worden.“
Die Zulassung für Amflora ist die erste Anbauzulassung in der EU seit 1998. Dreizehn Jahre dauerte das Verfahren, weil offizielle Organisationen wie die EU-Arzneimittelbehörde und die Weltgesundheitsorganisation WH) Bedenken hatten. Denn die Kartoffel enthält ein Resistenzgen gegen ein Antibiotikum, das auch in der Humanmedizin genutzt wird. Die Kommission beruft sich bei ihrer Entscheidung auf ein Gutachten der EU-Lebensmittelbehörde EFSA, die in dem Resistenzgen kein Problem sieht. Ein zusätzlicher Beschluss der Kommission erlaubt den Einsatz der bei der Stärkegewinnung anfallenden Nebenerzeugnisse als Futtermittel.
Ob es zu einem großflächigen Anbau von Amflora kommt, ist fraglich. Denn im letzten Jahr haben zwei Firmen eine konventionell gezüchtete Stärkekartoffel mit vergleichbaren Eigenschaften vorgestellt. Auch hat sich die Stärke herstellende Industrie schon vor Jahren gegen den Einsatz der Gen-Knolle ausgesprochen, da sie eine Verunreinigung ihrer Lebensmittelstärke befürchtet. In Deutschland ist für 2010 (ähnlich wie in den Vorjahren) nur ein Anbau auf einer Fläche von 20 Hektar an einem Standort in Mecklenburg-Vorpommern vorgesehen. Er dürfte in erster Linie dem Erhalt und der Vermehrung der Sorte dienen.
Zugelassen hat die Kommission außerdem den Import und die Verarbeitung von drei weiteren Genmaissorten von Monsanto. Bei MON863xMON810, MON863xNK603 und MON863xMON810xNK603 handelt es sich um Kreuzungen bereits bestehender manipulierter Sorten.
EU-Kommission will Genfood-Zulassung verwässern
Mit Hilfe von Detailregelungen will die EU-Kommission die Anforderungen an die Risikoprüfung gentechnisch veränderter Pflanzen verringern. Ein entsprechender Regelungsentwurf liegt bereits bei der Welthandelsorganisation WTO zu Notifizierung. Gentechnikkritiker warnen vor Dumping beim Zulassungsverfahren.
Das Werk hat den Titel „Draft Commission Regulation on implementing rules concerning applications for authorisation of genetically modified food and feed“ und enthält auf 66 Seiten detaillierte Vorgaben, welche Unterlagen für die Risikoprüfung neuer GVO-Pflanzen vorzulegen sind. Schon bisher gab es solche Richtlinien, herausgegeben von der europäischen Lebensmittelbehörde EFSA, die für die GVO-Zulassung zuständig ist. Diese Richtlinien werden seit Jahren als unzulänglich kritisiert, weil sie nur wenige verbindliche Vorgaben machen und beispielsweise gesundheitliche Risiken im Vergleich mit Arzneimitteln oder Pestiziden nur sehr oberflächlich geprüft werden. Langzeituntersuchungen sind gar nicht vorgeschrieben. Im Dezember 2008 hatten die Umweltminister der EU-Staaten beschlossen, dass die unverbindlichen EFSA-Richtlinien überarbeitet und strenger werden müssen. Gleichzeitig begrüßten sie die damals schon geäußerte Absicht der EU-Kommission, den überarbeiteten EFSA-Richtlinien einen normativen Status zu geben, sprich sie als Verordnung zu erlassen.
Doch der jetzt bekannt gewordene Verordnungsentwurf enthält keine überarbeiteten EFSA-Richtlinien. „Die geplante EU-Regelung liest sich zu großen Teilen wie ‘copy and paste’ der bestehenden EFSA-Richtlinien. Setzt sich die Kommission mit ihrem Vorhaben durch, bekommt die Industrie Rückenwind. Die Zulassung von gentechnisch veränderten Pflanzen wird beschleunigt und die vielfach kritisierte oberflächliche Prüfung der Risiken von der EU sanktioniert,“, warnt Christoph Then, Geschäftsführer von Testbiotech e. V., einem Verein, der sich für die unabhängige Folgenabschätzung in der Biotechnologie einsetzt. Würde die Verordnung in dieser Form erlassen, wäre die von den Umweltministern gewollte Verschärfung der Risikoprüfung kaum mehr durchzusetzen. Auch eine intensivere Prüfung in einem Einzelfall wäre nach dem Grundsatz „Gleiches Recht für alle“ schwieriger als bisher.
„Die Mitgliedsstaaten waren über ihre Fachleute an der Erarbeitung des Entwurfs beteiligt oder zumindest auf dem Laufenden“, sagt Christoph Then. Kritik habe es bisher kaum gegeben, eher passives Zusehen. Das könnte sich ändern, wenn der Entwurf nun weiter behandelt wird. Denn endgültig beschließen müssen ihn die EU-Mitgliedsstaaten. Die Kommission sieht dafür den Mai 2010 vor.