Künstliche Lebewesen – ein neues Risiko
Letzte Woche teilte der umstrittenen Gentechnik-Pionier Craig Venter im Fachmagazin Science mit, er habe Erbgut selbst hergestellt und in eine Zelle eingepflanzt. Dabei sei erstmals ein lebensfähiges Bakterium entstanden. „Die Auswirkungen einer Verbreitung synthetischer Gene oder Organismen in der Umwelt können nicht abgeschätzt werden“, kommentiert Christoph Then diese Entwicklung. Er war lange Gentechnik-Experte von Greenpeace und ist jetzt Geschäftsführer des Vereins Testbiotech, der die Folgen der Biotechnologie betrachtet.
Es sei möglich, dass künstliche Gene in der Umwelt überdauern und sich rasch ausbreiten, weil sie sich der Kontrolle durch die natürliche Genregulation und evolutionäre Anpassungsmechanismen entziehen könnten, mahnt Then. „Künstliche Gene, die im Labor für bestimmte Zwecke konstruiert wurden, können in Wechselwirkung mit der Umwelt oder mit anderen Genen völlig neue, unvorhergesehene Eigenschaften aufweisen.“ Ein Eintrag von synthetisch hergestellten Organismen und Genen in die Umwelt müsse deswegen verhindert werden. Dazu brauche es „klare gesetzliche Verbote“. Derzeit vollziehe sich die Entwicklung ohne spezifische gesetzlichen Regelungen.
Auch müssten Firmen und Forschungseinrichtungen, die Gene oder Organismen synthetisieren oder diese verwenden, erfasst und kontrolliert werden, fordert Then. Die sei notwendig, um unter anderem der Synthese gefährlicher Krankheitserreger und Biowaffen vorzubeugen. „Um der Gesellschaft mehr Möglichkeiten zu geben, um über mögliche Folgen und Auswirkungen zu diskutieren und um ausreichende gesetzliche Regelungen zu finden, sollte zudem ein Moratorium auf staatliche Fördermaßnahmen im Bereich der Synthetischen Biologie in Kraft gesetzt werden“, schlägt Then vor. Er kündigte einen Bericht zum Thema Synthetische Biologie an, der eine Übersicht über aktuelle Entwicklungen und nötige gesetzliche Regelungen geben soll.
Ein ausführlicher Bericht über Venters Experiment im Spiegel.
Illegale Gentech-Schokolade im Supermarkt
Greenpeace hat bei Testkäufen in den Supermärkten Karstadt/Perfetto, Edeka, REWE sowie an Tankstellen und Kiosken nicht gekennzeichnete Schokoriegel mit gentechnisch manipulierten Zutaten entdeckt. Es handelte sich um die Produkte Butterfinger und Baby Ruth des Lebensmittelkonzerns Nestlé, die direkt aus den USA importiert wurden. Die Umweltorganisation forderte die Behörden auf, gegen den illegalen Verkauf einzuschreiten.
In den USA hergestellte Lebensmittel enthalten generell genmanipulierte Zutaten wie Gen-Zucker, Gen-Sojaöl oder Gen-Maisstärke. Eine Kennzeichnungspflicht für Produkte aus Gen-Pflanzen existiert dort nicht. Importeure machen sich jedoch strafbar, wenn sie nicht gekennzeichnetes Gen-Food verkaufen. Der Gesetzgeber sieht bei solchen Verstößen Gefängnis- oder Geldstrafen vor. Mit Kennzeichnung wären die Produkte kaum zu verkaufen. Nestlé hatte Ende der 90-er Jahre den mit großem Werbeaufwand eingeführten und gekennzeichneten Butterfinger-Riegel wegen Erfolglosigkeit vom Markt genommen. Auf die aktuellen Funde hin teilte der Konzern mit, dass die beiden Produkte Butterfinger und Baby Ruth nicht von Nestlé Deutschland importiert und vertrieben sondern von einer unabhängigen Firma importiert würden. „In solchen Fällen ist der Importeur allein für die korrekte lebensmittelrechtliche Kennzeichnung verantwortlich.“
Das Umweltinstitut München hatte letzte Woche bei Rewe Produkte der US-Schokoladenfabrik Hershey gefunden, die ebenfalls genmanipulierte Zutaten enthalten – allerdings korrekt deklariert. Die Schokoriegel Reese´s Peanut Butter Cups und Reese`s Nutrageous enthalten laut Zutatenlisten Gen-Zucker, Gen-Mais und Gen-Soja. Nach Angaben von Greenpeace verkaufen auch Filialen der Supermarktkette Edeka die Süßigkeit.
Gen-Baumwolle lässt Wanzen wachsen
Der Anbau von gentechnisch manipulierter Bt-Baumwolle in China hat dazu geführt, dass sich ein bisher unbedeutender Schädling stark vermehrt hat. Die Weichwanze kann die Baumwollernte ebenso stark schädigen wie der Baumwollkapselwurm, gegen den das Bt-Gift der Baumwolle helfen sollte. Dies haben Wissenschaftler der staatlichen chinesischen Akademie für Agrarwissenschaften im Fachmagazin Science berichtet.
Seit 1997 wird in China Bt-Baumwolle angebaut, inzwischen auf über vier Millionen Hektar. Von Anfang begleiten die Insektenforscher der Akademie den Anbau im Rahmen eines Monitorings. Sie kontrollierten die Schädlingspopulationen an 38 Standorten in Nordchina, die rund drei Millionen Hektar Baumwollpflanzungen und 26 Millionen Hektar an anderen Nutzpflanzen abdecken. Seit 1997 seien die Populationen dieses früher unbedeutenden Schädlings auf das Zwölffache angewachsen, sagte Kongming Wu, der Leiter des Forscherteams, der Zeitschrift Nature. „Die Weichwanzen sind heute ein Hauptschädling in der Region“. Ihr Anwachsen sei eng verbunden mit der Ausdehnung der Bt-Baumwoll-Anbaus.
Die pflanzensaftsaugenden Wanzen werden vom Bt-Gift der Pflanzen nicht geschädigt. Weil die Bauern in den Bt-Feldern weniger Pestizide spritzten, konnten sich die Insekten dort vermehren, argumentiert Wu. Von den Baumwollfeldern aus bedrohen die Schädlinge auch andere Kulturen wie grüne Bohnen, Getreide oder Gemüse. Wu geht davon aus, dass die Baumwoll-Bauern bald wieder ebensoviel Pestizide einsetzen müssen wie vor dem Anbau der Bt-Baumwolle.
Schon 2006 hatten US-amerikanische und chinesische Wissenschaftler festgestellt, dass sich der Bt-Baumwollanbau für die chinesischen Bauern immer weniger rentierte, weil sie neben dem teuren Saatgut verstärkt Pestizide kaufen mussten. Auch in Indien hat der Bt-Baumwollanbau bereits andere Schädlinge groß werden lassen. In den Maisanbaugebieten der USA macht sich ein neuer Schädling breit, weil der genmanipulierte Bt-Mais seine natürlichen Feinde dezimiert.
Klage gegen Amflora
Mehr als 40 in der Aktion GEN-Klage vernetzte Organisationen wollen per Widerspruchsverfahren die Zulassung der umstrittenen Gentech-Kartoffel Amflora kippen. Lehnt die Kommission den bereits eingelegten Widerspruch gegen die Zulassung ab, können die Verbände vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) ziehen. Nimmt das Gericht den Widerspruch an, kann das Bündnis in einem anschließenden Klageverfahren die Zulassung endgültig zu Fall bringen. Dies wäre allerdings frühestens 2012 der Fall.
Nach Ansicht der Aktion GEN-Klage verstößt die am 2. März von der EU-Kommission erfolgte Zulassung der Gen-Kartoffel des Unternehmens BASF gegen EU-Recht. Ein wichtiger Ansatzpunkt ist das in der Amflora enthaltenen Antibiotikaresistenz-Gen. Weil dessen Übertragung auf Bakterien nicht ausgeschlossen sei, bestehe die Gefahr, dass wichtige Antibiotika ihre Wirksamkeit gegen bakterielle Krankheitserreger verlieren könnten. „Wegen ihrer Risiken sind Pflanzen mit Antibiotikaresistenzmarker-Genen in der EU seit 2004 aus guten Gründen verboten. Dennoch erklärte die Europäische Lebensmittelbehörde die Amflora-Gentech-Kartoffel für angeblich sicher“, erläutert Christoph Palme, juristischer Berater der Aktion GEN-Klage.
Die EU-Kommission hat Amflora als Futtermittel zugelassen, nicht jedoch als Lebensmittel. Dennoch erlaubt sie Amflora-Verunreinigungen von 0,9 Prozent in Lebensmitteln. Damit ändert die Kommission nach Ansicht der Aktion GEN-Klage unbefugt die Rechtslage. Bisher sind gentechnische Verunreinigungen bis 0,9 Prozent nur für zugelassene GVO erlaubt – und das nur unter der Voraussetzung, dass die Verunreinigung zufällig oder technisch unvermeidbar war.
Christoph Palme hat noch weitere Argumente zusammengetragen, etwa dass Amflora ohne die hierfür erforderlichen Tests als Futtermittel zugelassen wurde. Auch die grundsätzlichen Befugnisse der EU-Lebensmittelhörde EFSA in Sachen grüner Gentechnik stellt der Umweltjurist in Frage.
Genweizen-Versuch: Kontamination einkalkuliert
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit BVL hatte 2006 den umstrittenen Versuch mit Gen-Weizen auf dem Gelände der Genbank in Gatersleben trotz erheblicher Bedenken genehmigt. Allerdings schlugen sich diese Bedenken nicht im Genehmigungsbescheid der Behörde vom April 2006 nieder. Der für die Genehmigung zuständige Chef der Abteilung Gentechnik des BVL, Hans-Jörg Buhk, erwähnte sie nur in einem Begleitschreiben. Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft AbL veröffentlichte die Briefe und andere Materialien rund um den Genweizen-Versuch in Gatersleben in einer Broschüre. Die Versuche wurden eingestellt, nachdem Feldbefreier sie 2008 zerstört hatten. Nun sollen sie deshalb Schadensersatz zahlen. Die Entscheidung des Gerichts steht noch aus.
Beantragt hatte den Versuch damals das Institut für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung IPK. Es betreibt auch die Genbank, die dem Erhalt alter Weizensorten dient. In zahlreichen Einwendungen wurde damals davor gewarnt, dass die alten Weizenbestände durch die Gentech-Versuche kontaminiert werden könnten. In einem Begleitschreiben zur Genehmigung legte Buhk dem IPK nahe, den Standort für die Vermehrung der in Gatersleben gelagerten Weizenmuster zu verlagern. Er halte dies wegen der „vielen Einwendungen mit Bezug auf die räumliche Nähe zur Genbank für geboten.“ Die Broschüre zerpflückt auch detailliert die vom BVL der Genehmigung zugrundegelegte Risikobewertung. „Das BVL nahm mit der Freisetzung die Gefahr einer gentechnischen Kontamination der Bestände der Genbank wissentlich in Kauf, anstatt Gefahrenvorsorge zu betreiben und das Risiko zu minimieren“, lautete das Fazit der AbL
Anlass für die Veröffentlichung ist der Prozess vor dem Oberlandesgericht Naumburg gegen zwei Teilnehmer der Feldbefreiung von Gatersleben 2008. Das IPK fordert von ihnen Schadensersatz in Höhe von 245.000 Euro und war mit dieser Summe in erster Instanz abgeblitzt. Strafrechtlich sind die beiden bisher gerichtlich noch nicht belangt worden.
Gericht verbietet Genfilz-Broschüre
Das Landgericht Saarbrücken hat zahlreiche Aussagen in der Broschüre „Organisierte Unverantwortlichkeit“ kassiert. Es kam damit der Klage zweier bekannter Gentechnik-Lobbyisten nach. Jörg Bergstedt, der Autor der inzwischen mehr als 100.000 mal gedruckten Broschüre, bezeichnete das Urteil als „„Kniefall vor der Gentechnikindustrie“ und kündigte Berufung an.
Geklagt hatten zwei der wichtigsten Exponenten des grünen Gentechnikfilzes in Deutschland.
Uwe Schrader ist Vorsitzender des Lobbyverbandes InnoPlanta, Kerstin Schmidt ist Geschäftsführerinn mehrerer Genetchnik-Firmen. Bergstedt hatte ihnen unter anderem vorgeworfen, sie gehörten einer Seilschaft zu Fördermittelveruntreuung an und würden für ihre dubiosen Firmenkonstrukte umfangreiche Steuermittel einsacken. Das Landgericht hat ihm diese und zahlreiche andere Behauptungen in seinem Urteil untersagt.
Jörg Bergstedt hatte seine Vorwürfe mit zahlreichen Quellen belegt. Doch diese interessierten das Landgericht nicht. Es hatte im Hauptsacheverfahren auf jede Erörterung, Beweiserhebung und Vernehmung von Zeugen verzichtet „Das Gericht hat die Beweise nicht geprüft, sondern pauschal alles verboten“, heißt es aus dem Verlag Seitenhieb, der Bergstedts Broschüre verlegt. Dort vermutet man politische Absprachen zwischen dem Gericht und der in Saarbrücken ansässigen Anwaltskanzlei des ehemaligen Wirtschaftsministers von Sachsen-Anhalt, Horst Rehberger, einem bekannten Gentechnik-Befürworter. Den Gerichtsort Saarbrücken hatten die Kläger selbst ausgewählt, mit einem juristischen Trick. Sie klagten nicht gegen die gedruckte Broschüre und den Verlag. Sonst wäre Gießen der Gerichtsort gewesen. Sie richteten ihre Klage vielmehr gegen die Internetversion des Broschüre. Denn eine solche Klage kann überall eingereicht werden.
Die Broschüre ist übrigens online und in der Printversion weiterhin unzensiert zu bekommen. Denn für die dritte Auflage hat die Herausgeberschaft gewechselt. Für die neuen Herausgeber gilt das Urteil und die darin bei Zuwiderhandlung genannte Strafe von 250.000 Euro ersatzweise sechs Monate Haft nicht.
Die Darstellung der Vorgänge auf den Seiten der Projektwerkstatt Saasen.
Agrar-Biotechnologie: Hochsubventionierte Nische
Nur 24 Unternehmen beschäftigten sich 2009 in Deutschland schwerpunktmäßig mit Agrar-Biotechnologie. Ihr Umsatz sank gegenüber 2008 von 49 auf 39 Millionen Euro. Diese Zahlen nennt der von der Bundesregierung veröffentlicht Bericht „Die Deutsche Biotechnologie-Branche“. Er zeigt auch, dass diese Branche insgesamt nicht so groß ist, wie sie oft dargestellt wird.
531 Unternehmen in Deutschland beschäftigen sich hauptsächlich mit Biotechnologie, die meisten von ihnen mit medizinischen Anwendungen. Sie beschäftigen 14950 Mitarbeiter und erwirtschafteten 2009 einen Umsatz von 2,18 Milliarden Euro. Hinzu kommen noch 114 (oft größere) Unternehmen, in denen die Biotechnologie nur einen Teil des Geschäfts ausmacht. Hierzu zählen etwa BASF oder Bayer. In diesen Firmen sind 16650 Mitarbeiter mit Biotechnologie befasst. Zwar sind die Zahlen gegenüber 2008 deutlich gestiegen. Dennoch sind es nur 32.000 Arbeitsplätze, also weit weniger als etwa im Bereich erneuerbarer Energien oder in der Öko-Lebensmittelwirtschaft.
Seit Jahren erhält die Biotech-Branche jährlich rund 50 Millionen Euro an öffentlichen Subventionen. Da gleichzeitig der Anteil an privatem Wagniskapital gesunken ist, machen die öffentlichen Mittel inzwischen ein Sechstel der Finanzierung aus. Hinzu kommen die staatlichen Mittel im Bereich der Forschung. Der Bericht geht davon aus, dass in 202 Forschungseinrichtungen insgesamt 26.800 Menschen an biotechnologischen Fragestellungen arbeiten. Die Hälfte der Einrichtungen ist an Universitäten, Fachhochschulen oder Bundesinstituten angesiedelt. Speziell mit grüner Biotechnologie befassen sich 40 Universitäten und 11 außeruniversitäre Forschungsinstitute.
Insgesamt spielt die Agrar-Biotechnologie innerhalb der Biotech-Branche nur eine untergeordnete Rolle und schrumpft im Gegensatz zu anderen – wenig umstrittenen – Anwendungen. „Es ist nicht zu verstehen, weshalb das Schavan-Ministerium jetzt ankündigt, zusätzliche Millionen in den schrumpfenden Sektor der Pflanzen-Biotechnologie zu stecken“, kritisiert deshalb Felix Prinz zu Löwenstein, Vorsitzender des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW). „Dafür dann auch noch das Arbeitsplatzargument heran zu ziehen, ist absurd.“ Je nach Betrachtungsweise – ob man nur die reinen Agro-Biotechnologie-Unternehmen zählt oder zusätzlich die mit Agro-Gentechnik befassten Abteilungen großer Chemiekonzerne – seien der Agro-Gentechnik etwa 650 bis 1400 Arbeitsplätze zuzuordnen. Dem stellt der BÖLW die folgenden Zahlen gegenüber: „Im Gegensatz zur Agro-Gentechnik wächst die Ökologische Lebensmittelwirtschaft seit Jahren ungebrochen. Sie hat seit 2005 ihren Umsatz um 50 % auf 5,8 Mrd. € gesteigert. In den zahlreichen mittelständischen Unternehmen des Öko-Bereichs konnten weit mehr als 160.000 Arbeitsplätze aufgebaut werden. Sie sind durch die Agro-Gentechnik gefährdet, denn die beträchtlichen Folgekosten der Gentechnik bleiben durch eine fehlende Verursacherhaftung bei denen hängen, die diese Technologie nicht einsetzen.“
Neues Schweinepatent von Monsanto
Der Gentechnikkonzern Monsanto hat bei der Weltpatentorganisation WIPO in Genf bereits im Sommer 2009 ein neues Patent angemeldet. Nach Recherchen von Greenpeace und weiteren Organisationen beansprucht der Konzern das Fleisch von Schweinen, die mit bestimmten Monsantos Gen-Pflanzen gefüttert wurden, als patentierte Erfindung. Der Konzern begründet dies damit, dass die Sojabohnen so genmanipuliert seien, dass sie mehr ungesättigte Fettsäuren bilden und ihre Verfütterung zu einer erhöhten Konzentration von ungesättigten Fettsäuren im Schwein führe. Daher seien die entsprechenden Fleisch- und Wurst-Produkte eine exklusive Erfindung des Unternehmens. Im März 2010 habe Monsanto eine ähnliche Patentanmeldung auf Fische aus Aquakulturen eingereicht, berichtet Greenpeace.
Der Recherche zufolge hat sich auch die Zahl der Patentanmeldungen auf normale Pflanzen und Saatgut zwischen 2007 und 2009 verdoppelt. Verbraucher, Landwirte, Züchter und Lebensmittelhersteller sind von diesen Patenten gleichermaßen betroffen. Erfahrungen aus den USA zeigen nach Aussagen von Greenpeace, dass sie zu Marktmonopolen, zu steigenden Preisen und Abhängigkeiten sowie zu einer reduzierten Auswahlmöglichkeit führen. „Mit und ohne Gentechnik treiben die Konzerne ihre Patentansprüche über die gesamte Kette der Lebensmittelerzeugung voran“, kommentiert Christoph Then, Patentberater für Greenpeace, die Situation. Er sieht darin einen Missbrauch des Patentrechtes. „Schnitzel und Schinken sind keine Erfindung.“
Greenpeace forderte die Bundesregierung auf, dem im Koalitionsvertrag beschlossenen Verbot von Patenten auf Nutztiere und -pflanzen gesetzliche Regelungen folgen zu lassen und sich auf EU-Ebene für Neuverhandlungen der Patentgesetze einzusetzen. Einen Erfolg konnten die Patentkritiker vor zwei Wochen verzeichnen. Nach zweijährigen Protesten zog das Europäische Patentamt das so genannte Schweine-Patent EP 1651777 zurück. Es war 2004 von Monsanto eingereicht und später an den US-Schweinezuchtkonzern Newsham Choice Genetics verkauft worden. Es umfasste sämtliche Schweinerassen mit einem bestimmten Gen, dass die Tiere schnell fett werden lässt. Entwickelt hatte der Konzern lediglich einen Test, mit dem dieses Gen erkannt werden kann.