Gericht fragt kritisch nach
Das Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch in der mündlichen Verhandlung zum Gentechnikgesetz Argumente von beiden Seiten angehört. Dabei hakten die Richter immer wieder nach. Eine Entscheidung wird nach der Sommerpause erwartet.
Vor dem Verfassungsgericht protestierten mehrere Umweltverbände mit einem „garantiert gentechnikfreien Frühstück“ gegen die Normenkontrollklage Sachsen-Anhalts. Drinnen im Sitzungssaal machte der als Berichterstatter federführende Verfassungsrichter Brun-Otto Bryde die Konfliktlage deutlich: Befürworter der Agro-Gentechnik sähen darin „nichts anderes als die Fortsetzung der Pflanzenzüchtung mit anderen Mitteln“. Für die Kritiker handele es sich hingegen „um eine risikoträchtige Technologie, die in die Grundstrukturen des Lebens eingreift“. Von beiden Seiten hatten die Richter Vertreter eingeladen. Der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter kam ebenso zu Wort wie die Deutsche Industrievereinigung Biotechnologie und die Deutsche Forschungsgemeinschaft. Sie alle beklagten, dass die Haftungsregeln im Gesetz viel zu weit gingen und Unternehmen ins Ausland abwandern würden.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium verteidigte das Gentechnikgesetz. Es sichere die Koexistenz der unterschiedlichen Produktionsmethoden und diene einem angemessenen Ausgleich zwischen dem Schutz vor Gefährdungen durch die Gentechnik und der Weiterentwicklung der Zukunftsbranche Biotechnologie. Das Bundesamt für Verbraucherschutz betonte die Bedeutung der gesetzlichen Schutzbestimmungen. Das Risiko etwa der unkontrollierten Ausbreitung genmanipulierter Pflanzen könne „nie auf Null“ gebracht werden. Das Bundesamt für Naturschutz warnte vor den „langfristig unabsehbaren ökologischen Folgen“ des Auskreuzens gentechnisch veränderter Pflanzen. Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) und der Bund Ökologische Landwirtschaft verteidigten die strenge Haftung im Gentechnikgesetz als auch das vorgeschriebene Standortregister als notwendig.
Die Süddeutsche Zeitung berichtet, dass die Verfassungsrichter mehrfach nachfragten, ob die Probleme der Gentechnik in Deutschland tatsächlich durch das Gesetz oder doch eher durch die Ablehnung der Bevölkerung verursacht würden. Überhaupt hätten sich die Richter sehr sensibel für die Gefahren der Gentechnik gezeigt und seien der Anhörung engagiert gefolgt. „In manchen Anmerkungen klang die Skepsis durch, ob die gesetzlichen Beschränkungen für den Gentechnik-Einsatz auf dem freien Feld ausreichend seien“, schreibt die Süddeutsche.
Verunreinigte Ratschläge
Der Wissenschaftliche Beirat für Agrarpolitik beim Bundeslandwirtschaftsministerium hat eine Stellungnahme zur Koexistenz Gentechnik in der Land- und Ernährungswirtschaft vorgelegt. Er empfiehlt, die Anbauzulassungen für Gentech-Pflanzen auf die nationale Ebene zu verlagern. Die Haftungsregeln sollen weiter aufgeweicht und die Verunreinigung von Saatgut erlaubt werden.
Dem Beirat gehören 14 Professoren an, die ihre Empfehlungen als „kohärentes Gesamtkonzept“ verstanden wissen wollen. Es handele sich um Instrumente, die unter Abwägung verschiedener Gesichtspunkte und Interessen eine faire Güterabwägung ermöglichen sollen. „Es ist aus Sicht des Beirats nicht zulässig, einzelne Vorschläge aus diesem Instrumenten-Mix herauszugreifen, ohne den Gesamtzusammenhang zu beachten“, schreiben die Gutachter. Von den insgesamt zwölf Empfehlungen könnten Gentechnik-Kritiker nur wenige unterschreiben, etwa die nach einer Kennzeichnung der Lebensmittel von Tieren, die mit Gen-Pflanzen gefüttert wurden. Auch Enzyme und Hilfsstoffe bei deren Herstellung Gentechnik im Spiel war, sollen langfristig gekennzeichnet werden.
In der aktuellen Diskussion um die Änderung des EU-Zulassungsverfahren schlägt der Beirat vor, die Verfahren für das Inverkehrbringen von Gentech-Pflanzen und deren Anbau zu trennen. Das Inverkehrbringen soll die EU auf der Basis der Gutachten ihrer Lebensmittelbehörde EFSA (wie bisher) erlauben. Die Entscheidung für einen Anbau soll auf nationaler Ebene fallen und sozioökonomische Kriterien einbeziehen. Für Saatgut empfehlen die Professoren einen Kennzeichnungsschwellenwert von 0,3 Prozent. „Zum Schutz der GV-freien Saatzuchtunternehmen sollen um die Zuchtgärten und -stationen der Züchter GV-freie Anbaugebiete kulturarten-spezifisch ausgewiesen werden.“ Bei den Haftungsregeln sollte nach Ansicht des Beirats klargestellt werden, dass „nur Verunreinigungen oberhalb des Kennzeichnungsschwellenwertes von 0,9 Prozent eine Haftung der GV-Landwirte auslösen“. Für Schäden innerhalb der Lebensmittelkette soll ein Haftungsfonds eingerichtet werden, an dem die Gutachten auch den Staat und die gentechnikfreie Landwirtschaft beteiligen wollen.
Ausgeklammert hat er Beirat von vorneherein den Umgang mit Gentech-Pflanzen, die bereits in Drittländern zugelassen sind, in der EU jedoch weder angebaut noch in Verkehr gebracht werden dürfen. Hier gilt bisher eine Nulltoleranz, die vor allem von der Futtermittelindustrie scharf angegriffen wird. Völlig vergessen haben die Professoren die Koexistenz der Imker. Die Wörter Imker und Bienen kommen in der Stellungnahme nicht vor. Scharfe Kritik an dem Gutachten kam von der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL). Sie warf den Professoren vor, sie würden die EU-Gesetze zur Gentechnik bewusst falsch darstellen, „offenbar mit dem Ziel, der Verunreinigung der Land- und Lebensmittelwirtschaft mit gentechnisch veränderten Organismen aktiv Vorschub zu leisten.“ Das habe nichts mit Wissenschaft zu tun, sondern sei „interessengeleiteter Meinungsmache“. Die Assoziation ökologischer Lebensmittel-Hersteller teilte mit, die Empfehlung „spiegelt eine unreflektierte Technikgläubigkeit wieder und widerspricht dem gesunden Menschenverstand.“
Unterschriften gegen künstliche Lebewesen
Mit einer internationalen Unterschriftenaktion will der Verein Testbiotech auf die Risiken der Synthetischen Biologie aufmerksam machen. Angesichts der Möglichkeit, künstliche Lebensformen zu schaffen, fordert die Organisation striktere Gesetze zum Schutz von Mensch und Umwelt. Freisetzungen von synthetischen Lebewesen sollen verboten, Firmen und Forschungseinrichtungen durch ein Überwachungssystem erfasst werden. Bis entsprechende gesetzliche Regelungen beschlossen sind, soll die staatliche Förderung dieser Technologie ausgesetzt werden.
Zum Start der Unterschriftensammlung hat Testbiotech einen Report über den Stand der Synthetischen Biologie zusammengestellt. Er beschreibt die angewandten Techniken, die möglichen Anwendungen sowie den Stand der Forschungen in der EU und in Deutschland. So halte die EU die Synthetische Biologie „für eine Technologie von hoher strategischer und ökonomischer Bedeutung“ und stelle „erhebliche Fördermittel“ zur Verfügung. Deutschland gehöre zu den führenden Ländern in der Synthetischen Biologie. Hier sitze „ ein großer Teil der Firmen, die die Gensynthese auf Bestellung betreiben.“ In Marburg solle das derzeit größte Zentrum für Synthetische Biologie in Europa entstehen. Testbiotech schätzt, dass rund 25 deutsche Forschungseinrichtungen in unterschiedlicher Form mit Synthetischer Biologie zu tun haben und stellt einige von ihnen vor.
Ausführlich geht der Report auf die bisher kaum geführte Risikodebatte ein und verweist dabei auf die Fachzeitschrift Nature, die in ihrem Editorial bereits 2004 warnte: „Hier werden nicht mehr nur Gene ausgetauscht. Jetzt wird Leben wie Ton geformt. (…) Die Reichweite derartiger Instrumente ist viel größer als die der gentechnischen Veränderung und es ist sicherlich viel schwerer die tatsächlichen Risiken vorher zu sehen.“
Testbiotech hofft mit seiner Initiative eine breite gesellschaftliche Debatte anzustoßen. Die Unterschriften sollen dem Europäischen Parlament, demn Bundestag und Gremien der UNO übergeben werden, die für 2010 das Internationale Jahr der Biologischen Vielfalt ausgerufen hat. Der Aufruf wird von mehreren Organisationen unterstützt, darunter sind auch die Naturkostzeitschrift Schrot&Korn sowie die beiden Umweltverbände BUND und NABU.
Gentechnik vor dem Bundesverfassungsgericht
Am 23. Juni 2010 verhandelt das Bundesverfassungsgericht über das Gentechnikgesetz. Es muss auf einen Normenkontrollantrag hin überprüfen, ob die deutschen Gentechnikregelungen mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Im Vorfeld der Verhandlung haben mehrere Verbände einen schärferen Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft und eine umfassende Verursacherhaftung gefordert.
Die anstehende mündliche Verhandlung geht auf einen Normenkontrollantrag der Landesregierung von Sachsen-Anhalt von 2005 zurück. Das gentechnikfreundliche Bundesland argumentierte, die Haftungsregelungen und die Regelungen zum Standortregister würden die Berufsfreiheit und den Eigentumsschutz der Gentechnikanwender gefährden.
In einer Pressekonferenz wiesen der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) und Imkerverbände darauf hin, wer tatsächlich die Folgen des Genpflanzenanbaus zu tragen habe: „Das Gentechnikgesetz führt nicht zu einer unverhältnismäßigen Belastung der Gentechnik-Verwender. Im Gegenteil: Einseitig belastet werden gentechnikfrei wirtschaftende Bauern, Gärtner, Saatguterzeuger und Imker. Ihnen allein wird der übergroße Teil der Folgekosten und Risiken der Agro-Gentechnik aufgebürdet. Diese Umkehr des Verursacherprinzips muss vom Gesetzgeber endlich beendet werden.” So würden zum Beispiel die notwendigen Analysen gentechnikfreie Maisprodukte um etwa zehn Prozent verteuern.
Die mündliche Verhandlung dient der Information des Gerichts. Eine Entscheidung fällt Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts erst Wochen oder Monate später. Allerdings lassen die Fragen der acht Verfassungsrichter oft Schlüsse auf die spätere Entscheidung zu. Vertreten sind vor Gericht allerdings nicht die oben genannten Verbände, sondern Sachsen-Anhalt als Antragstellerin und die Bundesregierung als Angegriffene.
Millionen für die Gentechnikforschung
Das Bundesforschungsministerium will die angewandte Pflanzenbiotechnologie mit 50 Millionen Euro fördern. Das Geld soll in den nächsten fünf Jahren in die German Agri-Biotech Initiative (GABI) fließen und die Entwicklung marktfähiger Nutzpflanzen mit verbesserten Eigenschaften voranbringen. Eine weitere Förderinitiative soll ab Herbst 2010 die Kooperation deutscher Forscher mit Entwicklungs- und Schwellenländern in Ernährungsfragen intensivieren. Dies kündigte Bundesforschungsministerin Annette Schavan vor dem dritten Runden Tisch zur Pflanzengenetik an. Der war dem Thema Ernährungssicherheit gewidmet. „Ich bin davon überzeugt, dass gentechnische Ansätze einen Beitrag zur Welternährung leisten können“, sagte dazu die Ministerin. Umwelt- und Bioverbände kritisierten die Agrarforschungspolitik der Ministerin massiv.
„Bundesforschungsministerin Schavan will mit Hilfe der Gentechnik Herausforderungen wie den Klimawandel, den Artenverlust und die Sicherung der Welternährung meistern – dazu sind ihre Programme jedoch völlig ungeeignet“, sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke. Der Anbau von Gen-Mais und Gen-Soja für den Fleischkonsum und den Rohstoffbedarf der Industrieländer treibe in Entwicklungs- und Schwellenländern die lokale Wirtschaft mit gewachsenen kleinbäuerlichen Strukturen in neue Abhängigkeiten und zerstöre die regionalen Märkte.
„Die Pflanzenforschungsprogramme des BMBF dienen mehr oder minder isolierten, technologiezentrierten Zielen, die einer naturwissenschaftlich-industriellen Sicht entspringen. Die Herausforderungen wie Sicherung der Welternährung, Erhalt der Biodiversität und Klimawandel werden mit diesem Ansatz verfehlt. Das BMBF lässt keine Reflexion zu den Grenzen und zerstörerischen Potenzialen der bisherigen Landnutzungspraktiken wie der grünen Revolution erkennen“, heißt es in einer Stellungnahme mehrerer Verbände. Diese listen darin ausführlich auf, was ihrer Meinung nach erforscht werden müsste.
Ein lesenswerter Kommentar von Save our Seeds: Schavanismus und andere Kreuzzüge
Ebenfalls von Save our Seeds: Eine Darstellung des industrie-dominierten Bioökonomierats, der die Bundesregierung zu solchen Forschungsthemen berät: Biomasse! Die Visionen des Bioökonomierats der Bundesregierung
Verunreinigter Mais ausgesät
In sechs Bundesländern ist auf 2.000 bis 3.000 Hektar verunreinigter Biogas-Mais ausgesät worden. Die Verunreinigung war bereits frühzeitig bekannt. Weil sie nicht rechtzeitig handelten, stehen niedersächsische Behörden in der Kritik. Der Anbauverband Bioland forderte, den Mais auf den betroffenen Feldern unterzupflügen.
In Maissaatgut der Firma Pioneer HiBreed hatten niedersächsische Behörden Verunreinigungen bis zu 0,1 Prozent mit dem für den Anbau nicht zugelassenen Genmais NK603 von Monsanto festgestellt. Während andere Bundesländer vergleichbare Funde bereits im April gemeldet hatten, versäumten die niedersächsischen Behörden dies. Das Saatgut gelangte in den Handel und auf die Äcker. Betroffen sind Bauern in sechs Bundesländern, insbesondere in Bayern und Baden-Württemberg.
Bereits Mitte Februar hatte, einer Ablaufchronik von Greenpeace zufolge, das niedersächsische Landwirtschaftsministerium 35 Saatgutproben gezogen und deren Analyse beim niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) in Auftrag gegeben. Doch erst am 12. April lag dem Landwirtschaftsministerium der Laborbericht vor. Die Behörde brauchte weitere zwei Wochen, um das für den Vollzug zuständige Umweltministerium in Hannover über den Fund der verunreinigten Maissaaten zu informieren. Pioneer weigerte sich, die Handelswege für das von den Behörden positiv getestete Saatgut zu nennen und musste – in der ersten Juniwoche – vom Verwaltungsgerichtes Stade dazu gezwungen werden. Pioneer behauptet, bei Nachkontrollen sei keine Verunreinigung festgestellt worden. Außerdem sei das Saatgut in Ungarn angebaut worden, wo kein Genmais wachse. Bereits am 21. Mai hatten Bioland und Greenpeace erstmals auf verunreinigten Mais aus Niedersachsen hingewiesen.
Die Rückverfolgung des Saatguts von Pioneer über den Agrarhandel zu den Bauern ergab, dass rund 100 Bauern in sechs Bundesländern betroffen sind. Einige Länder wie Bayern haben bereits angeordnet, dass der Mais untergepflügt werden muss. Andere Bundesländer könnten – wie Baden-Württemberg im letzten Jahr – erlauben, dass der Mais aufwächst und dann vor der Blüte in Biogasanlagen entsorgt wird. Thomas Dosch, Präsident des Anbauverbands Bioland, forderte: „Der Aufwuchs von nicht genehmigtem Genmais ist vor der Blüte durch Unterpflügen zu unterbinden und die betroffenen Landwirte zu entschädigen.“ Mit weiterem Zögern wachse das Risiko der Ausbreitung – mit nicht absehbaren Folgen für Umwelt, Konsumenten und Landwirte. Außerdem müssten alle betroffenen Felder öffentlich gemacht werden. Offen ist, wer die betroffenen Bauern entschädigt. Pioneer lehnt dies bisher ab. Der Bundesverband der Pflanzenzüchter nutzte die Vorgänge, um statt der derzeitigen Nulltoleranz wieder einmal Schwellenwerte für die Verunreinigung von Saatgut zu fordern.
Proteste im Gerichtssaal
Das erste deutsche Gerichtsverfahren gegen mutmaßliche Besetzer eines Gentechnik-Versuchsfeldes musste vertagt werden. Nach Protesten von Gentechnik-Kritikern im Gerichtssaal ließ der Amtsrichter den Saal räumen.
Das Amtsgericht Rostock verhandelte am 1. Juni gegen drei Gentechnik-Kritiker, denen die Staatsanwaltschaft vorwirft, Anfang April 2009 ein Versuchsfeld des Agrobiotechnikums Groß Lüsewitz besetzt zu haben. Damals hatten etwa 20 Aktivisten einen zwölf Meter hohen Holzturm auf dem Feld errichtet und sich zum Teil an Betonfässern festgekettet. Die Polizei räumte die Besetzung noch am selben Tag. Die Staatsanwaltschaft hatte den drei Angeklagten Strafbefehle über je 600 Euro zugeschickt, gegen die die Beschuldigten Widerspruch einlegten.
Die daraufhin notwendige Verhandlung ist die bundesweit erste gegen Genfeld-Besetzer. Bisher gab es nur Anklagen wegen Zerstörung bereits angelegter Versuchsfelder. In diesem Fall sollte durch die Besetzung die Aussaat verhindert werden. Die Anklage lautet deshalb auf Hausfriedensbruch. Nach Angaben der Agentur dpa hinderten knapp 30 junge Leute vor Beginn der Verhandlung den Richter mit Rufen und Gesängen am Sprechen. Einer der Angeklagten verlas eine Erklärung, worauf hin der Richter drohte, den Saal räumen zu lassen. „Nach einer kurzen Unterbrechung, in der Protestplakate ausgebreitet wurden und weiteren Störungen wurde der Saal von der Polizei geräumt. Es kam zu kurzen und von lauten Protesten begleitenden Auseinandersetzungen zwischen Gentechnik-Gegnern und den Beamten“, berichtete die Agentur. Dabei seien nach Polizeiangaben sechs Personen in Gewahrsam genommen worden. Zum nächsten – noch nicht festgelegten – Termin werde es umfangreiche Sicherheitsmaßnahmen geben, kündigte das Rostocker Amtsgericht an.
Thüringen will gentechnikfrei werden
CDU und der SPD wollen das von ihnen regierte Bundesland Thüringen gentechnikfrei machen. Um diesem im Koalitionsvertrag verankerten Ziel näher zu kommen, haben die Landtagsfraktionen der beiden Parteien einen Antrag eingereicht. Darin heißt es: „Der Thüringer Landtag spricht sich bis zur abschließenden Klärung der mit dem Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen einhergehenden Risiken für einen Verzicht auf diese Art des Landbaus aus.“ Die beiden zuständigen Sprecher der Fraktionen erklärten, man wolle ein deutliches Zeichen für den Verbraucherschutz und gegen die Nutzung unsicherer Technologien setzen.
Die Landesregierung soll nach dem Willen der Fraktionen bei der landwirtschaftlichen Nutzung landeseigener Flächen auf den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen zu verzichten und diesen auch bei Verpachtungen ausschließen. Außerdem soll Thüringen dem europäischen Netzwerk gentechnikfreier Regionen beitreten. Auf der Bundesebene soll die Landesregierung darauf hinwirken, „den landwirtschaftlichen Anbau von zugelassenen gentechnisch veränderten Pflanzen einzuschränken“. Außerdem soll sie sich dafür einsetzen, dass das Bundessortenamt in Thüringen keine Sortenprüfungen mit gentechnisch veränderten Pflanzen durchführt.
Zur Begründung heißt es: „Der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen steht im Konflikt mit der konventionellen und biologischen/ökologischen Landwirtschaft und damit mit der Existenzgrundlage und dem Betriebsmodell nahezu aller Thüringer Landwirte. Eine Koexistenz zwischen gentechnikfreier Landwirtschaft und einem Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen ist in vielen Fällen gegenwärtig unmöglich.“