Monatsarchiv für Juli 2010

 
 

Gentech-Weizen: Im Treibhaus hui, im Freiland pfui

Schweizer Wissenschaftler haben ihre Erfahrungen aus einem Anbauversuch mit genmanipuliertem Weizen veröffentlicht. Im Gewächshaus unter idealen Bedingungen erwies sie die pilzresistente Gentech-Sorte als resistent und brachte höhere Erträge. Im darauf folgenden Freilandversuch floppte der Gentech-Weizen. Die Erträge lagen 50 Prozent unter denen der gleichen, nicht-manipulierten Sorte. Zudem entwickelte der veränderte Weizen 40 mal mehr hochgiftige Mutterkörner.

„Die Versuche in der Schweiz zeigen, dass es bei der Risikoabschätzung gentechnisch veränderter Pflanzen eine große Sicherheitslücke gibt: Bislang wissen wir viel zu wenig darüber, wie sich diese Pflanzen unter wechselnden Umweltbedingungen verhalten“, kommentierte Christoph Then, Geschäftsführer von Testbiotech e.V., die Ergebnisse. Es handele sich dabei um ein generelles Problem gentechnisch veränderter Pflanzen. Die natürliche Genregulation der Pflanzen werde durch die zusätzlichen Genkonstrukte gestört Geraten die Pflanzen unter Stress, könne ihr Stoffwechsel aus der Bahn geraten. Mögliche Folgen könnten unter anderem ein Anstieg giftiger Inhaltsstoffe, stärkerer Schädlingsbefall oder Ernteausfälle sein. Deshalb müsse die Stabilität der manipulierten Pflanzen systematisch und unter wechselnden Bedingungen getestet werden.

Testbiotech hat für solche „Stresstests“ im Oktober 2009 ein Konzept vorgelegt und verlangt, dass solche Tests für die Risikoprüfung von gentechnisch veränderten Pflanzen bindend vorgeschrieben werden. Im Gegensatz zu den Schweizer Forschern lehnt Christoph Then solche Tests im Freiland ab: „Extreme Umwelteinflüsse wie wechselnde klimatische Bedingungen können im Gewächshaus besser simuliert werden, als durch den Anbau der Pflanzen im Freiland.“

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Urteil bestätigt: Sechs Monate Haft für Feldbefreier

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat die Revision des vom Landgericht Gießen verurteilten Feldbefreiers Jörg Bergstedt abgelehnt. Damit wird das Urteil aus der ersten Instanz – sechs Monate Haft – rechtskräftig. Das Landgericht Gießen hatte Bergstedt verurteilt, weil er 2006 ein Versuchsfeld der Uni Gießen mit Gentech-Gerste zerstört hatte.

Im Frühjahr 2006 hatten vier Aktivisten das damals erste Versuchsfeld mit gentechnisch manipuliertem Getreide in Deutschland gestürmt. Durch das Ausreißen der Pflanzen und das Gerangel mit der nachfolgenden Polizei wurde damals ein Fünftel des Feldes zerstört und der Versuch abgebrochen. Die Staatsanwaltschaft erhob gegen zwei der vier Aktivisten Anklage wegen Sachbeschädigung. Im Oktober 2009 verurteilte das Landgericht Gießen den bundesweit bekannte Gentechnik-Kritiker Jörg Bergstedt zu sechs Monaten Haft ohne Bewährung. Sein Mitstreiter Patrick Neuhaus wurde zu vier Monaten Haft auf Bewährung und 120 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Das höhere Strafmaß für Bergstedt begründete der Richter damit, dass dieser ein „politischer Überzeugungstäter“ sei.

Gegen die Entscheidung hatte Bergstedt Revision eingelegt und diese mit zahlreichen Verfahrensfehlern begründet. Unter anderem hatte das Gericht sämtliche Beweisanträge abgelehnt, mit denen Bergstedt die Gefährlichkeit des Versuchs sowie das fehlerhafte Vorgehen der Genehmigungsbehörden und des federführenden Uni-Instituts belegen wollte. Auch das Oberlandesgericht lehnte eine inhaltliche Auseinandersetzung ab. Es verwarf die Revision in Gänze, „weil die Überprüfung des angefochtenen Urteils auf das Revisionsvorbringen und die Gegenerklärung hin keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat.“

Bergstedt überlegt, Verfassungsbeschwerde einzulegen. Große Hoffnung hat er aber dennoch nicht. Der Prozess gegen ihn sei geführt worden, um Gentechnikkritiker abzuschrecken. Daher habe die harte Verurteilung vorab festgestanden. „Da laufen abgekartete Spiele mit politischen Interessen, die weder mit Recht noch mit Sachargumenten etwas zu tun haben“, kritisierte Bergstedt. Er muss nun jederzeit mit der Vorladung zum Haftantritt rechnen. Am 25. August steht er erneut vor Gericht. Dann geht es in Saarbrücken in zweiter Instanz um den Versuch, Bergstedts Genfilz-Broschüre „Organisierte Unverantwortlichkeit“ zu verbieten.

Weitere Infos zu diesem Gerichtsverfahren

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Saatgut-Skandal: Die meisten Bundesländer mauern

Die meisten Bundesländer weigern sich mitzuteilen, auf welchen Flächen in diesem Jahr gentechnisch verunreinigtes Maissaatgut ausgebracht wurde. Lediglich Mecklenburg-Vorpommern erteilte Greenpeace und Bioland die gewünschten Auskünfte. In den vergangenen Jahren mussten die beiden Verbände entsprechende Informationen einklagen.

In sieben Bundesländern wurde in diesem Frühjahr auf etwa 2000 Hektar Mais-Saatgut der Firma Pioneer Hi-Bred ausgebracht, das nach Feststellung des niedersächsischen Umweltministeriums mit dem Gentechnikmais NK603 verunreinigt war. Zwar wurde auf allen Flächen der aufgelaufene Mais inzwischen umgebrochen. Dennoch müssten die Flächen offengelegt und im Standortregister eingetragen werden, verlangen Greenpeace und Bioland. „Nur so können sich benachbarte Landwirte, Saatguthersteller, Imker und Gärtner darüber informieren, ob ihnen Schaden droht“, begründet das Stephanie Töwe, Gentechnik-Expertin von Greenpeace.

Der Saatgut-Konzern Pioner-Hi-Bred erkennt die Analysen der Behörden nicht an und weigert sich nach wie vor, die betroffenen Bauern zu entschädigen. „Die Landwirte dürfen nicht auf ihrem Schaden sitzen bleiben. Pioneer muss die Landwirte umgehend und angemessen entschädigen“, fordert Thomas Dosch, Präsident von Bioland. Auch der Bauernverband ist sauer auf Pioneer, weil der Konzern einen Kompromissvorschlag des Verbandes abgelehnt hat. Die Organisation kündigte an, betroffene Bauern in ihren Klageverfahren gegen Pioneer zu begleiten.

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Gericht schränkt Monsantos Patente ein

Der Gentechnik-Konzern Monsanto ist mit seinem Versuch gescheitert, in der EU Patentansprüche gegen argentinische Sojabarone durchzusetzen. Der Europäische Gerichtshof entschied, dass europäische Soja-Importeure keine Lizenzgebühren für Soja aus Argentinien zahlen müssen.

In Argentinien gibt es keinen Patentschutz für Monsantos genmanipulierte Roundup Ready Sojabohne. Da die Sojabohne kein Hybrid ist, säen die argentinischen Soja-Anbauer jedes Jahr einfach zurückbehaltene Bohnen aus der letzen Ernte aus. Auch das Pestizid Roundup kaufen sie nicht bei Monsanto. Da dessen Patent auf den Wirkstoff Glyphosat abgelaufen ist, kaufen die Argentinier bei chinesischen Unternehmen ein, die den Wirkstoff zu Schleuderpreisen auf dem Weltmarkt anbieten.

Um trotzdem an argentinischem Soja zu verdienen, hat Monsanto 2005 in Rotterdam Schiffsladungen mit Sojaschrot beschlagnahmen lassen, die einem niederländischen und einem deutschen Importeur gehörten, und beide Firmen wegen Verletzung der europäischen Patentrechte verklagt. Das zuständige niederländische Gericht hat einige Rechtsfragen dem Europäischen Gerichthof vorgelegt, der nun Monsanto eine Abfuhr erteilte.

Die Richter entschieden, dass der Patentschutz nicht für die eingefügten Gene gelte, sondern nur dann, wenn sie ihre patentierte Funktion erfüllen, also die Sojabohnen gegen Roundup resistent machen. Im Sojaschrot hätten die toten Gene keine Funktion mehr und Monsanto deshalb auch keine Rechte an dem Schrot. Monsantos genereller Patentanspruch auf die Gene an sich sei „inakzeptabel”. Darüber hinaus entschied das Gericht, dass nationale Patentgesetze, die diese Einschränkung nicht machen und absolute Patentansprüche auf ein Gen erlauben, gegen die Europäische Richtlinie verstoßen und deshalb nichtig seien.

In einer ausführlichen Darstellung des Vorgangs in seinem tazBlog kommt Benny Härlin von Save our Seeds zu dem Schluss, diese Entscheidung „könnte ein weiterer Sargnagel sein für hemmungslose Ansprüche auf ‚geistiges Eigentum’, die gut bezahlte Rechtsanwälte gegenüber sichtlich überforderten Patentämtern in Europa und den USA in den letzten Jahren geltend machten.“

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EFSA: Risikobewertung unzureichend

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA hat einen neuen Richtlinien-Entwurf zur Bewertung der Umweltrisiken gentechnisch veränderter Pflanzen vorgelegt. Diese Richtlinien seien nach wie vor unzureichend, kritisiert die Expertengruppe TestBiotech in einem Gutachten für die Grünen im Europaparlament. Die EFSA will ihren Entwurf im September mit Umweltorganisationen diskutieren.

„Es gibt ein fundamentales Problem mit dem Konzept der EFSA. Die Behörde geht davon aus, dass gentechnisch veränderte Pflanzen so ähnlich zu bewerten sind, wie konventionell gezüchtete Pflanzen. In Wirklichkeit weisen sie aber grundsätzliche Unterschiede auf,“ sagt Dr. Christoph Then von Testbiotech. „Ausgehend von dieser falschen Voraussetzung, basiert die gesamte Risikobewertung der EFSA viel mehr auf allgemeinen Überlegungen als auf tatsächlichen Untersuchungen. Die von der EFSA vorgeschlagenen Standards können vielleicht der Industrie helfen, Kosten zu sparen, aber sie sind nicht ausreichend, um Risiken für Mensch und Umwelt zu bewerten.”
Als ein Beispiel dafür nennt TextBiotech die Sicherheitsprüfung von Gentech-Pflanzen, die aus verschiedenen genmanipulierten Sorten gezüchtet wurden, so genannte stacked events. Wenn die Einzelpflanzen bereits die EFSA-Prüfung durchlaufen haben, müssen für deren Kreuzungen nur sehr abgespeckte Testunterlagen vorgelegt werden. In der Regel reicht es, wenn der Antragsteller darlegt, warum er davon ausgeht, dass durch die Kombination der Manipulationen keine zusätzlichen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Verpflichtende Tests etwa über die Abbaubarkeit der erzeugten Gifte oder die Auswirkungen auf Nützlinge sind laut TestBiotech nicht vorgeschrieben. Eine ganze Reihe der in letzter Zeit als Futter- und Lebensmittel zugelassenen Gentech-Maissorten sind solche stacked events

Testbiotech schlägt deshalb vor, gentechnisch veränderte Pflanzen zunächst unter definierten Umweltbedingungen gründlich zu untersuchen. So sollen insbesondere Wechselwirkungen zwischen dem Genom der Pflanzen, dem zusätzlichen Genkonstrukt und der Umwelt in sogenannten ‘Crash-Tests’ systematisch getestet werden. Zudem sollten klare Standards für eine Zurückweisung von Anträgen auf kommerziellen Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen formuliert werden, um die Ziele einer nachhaltigen Landwirtschaft und die biologische Vielfalt ausreichend zu schützen.

„Der Testbiotech-Report erläutert, dass die Haltung von EFSA und EU-Kommission insgesamt wie ein Türöffner für eine beschleunigte Zulassung gentechnisch veränderter Pflanzen wirkt,“ sagte der grüne Europaabgeordnete José Bové bei der Vorstellung des Berichts.

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EU: Kuhhandel für mehr Gen-Mais

Die EU-Länder sollen künftig eigenständig über den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen entscheiden können. Die EU-Kommission beschloss eine entsprechende Neufassung der Gentechnik-Gesetze. Sie will mit diesem Schritt die Zulassungsverfahren für Gentech-Pflanzen deutlich beschleunigen. Entsprechend kritisch beurteilen Gentechnik-Kritiker den Vorschlag.

Die Kommission schlägt zwei Maßnahmen vor. Sofort geändert wird eine – rechtlich unverbindliche – Leitlinie der Kommission zur Koexistenz von 2003. Dort hieß es bisher, dass die nationalen Koexistenz-Regeln so ausgestaltet werden sollen, dass Verunreinigungen über der Kennzeichnungsschwelle von 0,9 Prozent verhindert werden. Nun sind auch strengere Maßnahmen bis hin zur Ausweisung gentechnikfreier Flächen als Möglichkeit genannt. Die zweite Maßnahme will die Kommission in die Freisetzungs-Richtlinie 2001/18/EG einen neuen Artikel 26b einfügen. Die Mitgliedstaaten sollen dann den Anbau zugelassener Gentech-Pflanzen in ihrem Hoheitsgebiet beschränken oder verbieten können, ohne dies – wie bisher – gegenüber der Kommission mit neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen begründen zu müssen. Diese Gesetzesänderung muss vom Ministerrat und dem Europaparlament verabschiedet werden, was etwa zwei Jahre dauern dürfte. Ihr Ziel hat die Kommission offen formuliert: Die Zulassungen beschleunigen und den Anbau von Gentech-Pflanzen zumindest in einigen EU-Staaten erleichtern.
Der Vorschlag stieß bei Gentechnik-Kritiker – mit Ausnahme einiger österreichischer Politiker – auf massive Kritik. „Die Kommission will in erster Linie die Zulassungen von Gen-Pflanzen europaweit beschleunigen“, sagte Stephanie Töwe, Gentechnikexpertin von Greenpeace. Den Mitgliedsstaaten, die gegen den Anbau sind, solle der Wind aus den Segeln genommen werden. „Die Kommission erwartet, dass die Staaten auf EU-Ebene beide Augen zudrücken und riskante Gen-Pflanzen ohne ausreichende Sicherheitsüberprüfung zulassen.“. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland bezeichnete den EU-Vorschlag als „gefährliches Blendwerk“. Der Vorschlag habe einen so unverbindlichen Charakter, dass Gentechnik-Konzerne und Gentech-Bauern nationale Anbauverbote mit Klagen leicht aushebeln könnten.
Umwelt- und Bio-Verbände bemängelten zudem, dass die EU-Kommission ihre Gentech-Hausaufgaben noch nicht erledigt hat. So sollte die Risikobewertung durch die gentechnikfreundliche europäische Lebensmittelbehörde EFSA reformiert werden. Zudem sollte die Kommission seit Dezember 2008 Maßstäbe für eine sozio-ökonomische Bewertung von Gentech-Pflanzen entwickeln. Die Kommission kündigte lediglich an, Papiere für beide Vorhaben bis Ende 2010 vorzulegen, die dann als Grundlage für weitere Diskussionen dienen sollen.
EurActiv hat die Fakten zum Thema gut zusammengestellt.
In seinem tazBlog hat Benny Härlin von Save our Seeds eine lesenswerte Analyse geschrieben.

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Umweltverbände verlassen Runden Tisch

Der vierte Runde Tisch zur Pflanzengenetik von Bundesforschungsministerin Annette Schavan fand heute ohne die Umweltverbände statt. Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) und der Deutsche Naturschutzring (DNR) stellten ihre Mitarbeit ein. Ihrer Ansicht nach verweigert das Bundesforschungsministerium einem ernsthaften Dialog mit der kritischen Zivilgesellschaft zum Thema Gentechnikforschung.

Auslöser des Streits war die Antwort des Bundesforschungsministeriums auf einen 9-Punkte-Katalog für eine ökologische Risikoforschung, den Umwelt- und Bio-Verbände vor einem Jahr vorgestellt hatten. „Die Verbände haben ihre Forderungen wissenschaftlich begründet und hinterlegt. Dagegen setzt Bundesforschungsministerin Schavan Behauptungen, die mit keiner einzigen Quelle belegt werden”, kritisierte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. „Das Papier ist inhaltlich und formal vollkommen inakzeptabel“, sagte DNR-Generalsekretär Helmut Röscheisen. Statt sich wissenschaftlich mit dem Für und Wider der Argumente auseinanderzusetzen, bügele das Forschungsministerium alles ab oder antworte auf wichtige Punkte gar nicht. „Diese Form der Auseinandersetzung ist nicht wissenschaftsbasiert und ein deutliches Zeichen dafür, dass Frau Schavan nicht an einem ernsthaften Dialog interessiert ist. Wir sehen nach dieser Antwort keine Gesprächsgrundlage mehr.“ Dennoch haben die Umweltverbände in einem ausführlichen Schreiben noch einmal auf die Argumente des Ministeriums geantwortet.

Das Ministerium ging in seiner Mitteilung über die Sitzung des Runden Tisches mit keinem Wort auf den Vorgang ein. Statt dessen wurde die deutsche Sicherheitsforschung gelobt. In 300 Projekten hätten sich über 60 Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen an der Erforschung der biologischen Sicherheit von gentechnisch veränderten Organismen beteiligt. „Bei den Projekten gab es keine wissenschaftlichen Belege für gesundheitliche oder ökologische Schäden von gentechnisch veränderten Pflanzen.“

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Werbelügen: Staatsanwalt ermittelt gegen Monsanto

Sieben bis 11 Prozent mehr Ertrag bringe die neue Gentech-Sojabohne Roundup Ready 2, versprach der Hersteller Monsanto. Doch die 2009 erstmals im großen Stil angebaute Bohne erfüllte die Prognosen nicht. Deshalb ermittelt jetzt der Generalstaatsanwalt von West Virginia wegen falscher Werbeaussagen.

„Wir sind besonders besorgt darüber, dass sich Farmer auf die Werbung von Monsanto verlassen haben, wonach Ertragssteigerungen von sieben bis elf Prozent gegenüber den ursprünglichen Roundup-Ready-Sorten erzielt werden. Falsche Werbeaussagen verstoßen unabhängig davon, ob jemand getäuscht worden ist, als unfaire oder täuschende Handlungen in West Virginia gegen das Gesetz“, erklärte Staatsanwalt Darrel McGraw in einem Schreiben an Monsanto. Sollte der Gesetzesverstoß amtlicherseits festgestellt werden, müsste Monsanto laut McGraws Schreiben Entschädigungen und Anwaltskosten zahlen.

Im letzten Jahr hätten Farmer auf rund 600.000 Hektar die neuen Gentech-Bohnen angebaut und für das Saatgut 42 Prozent mehr gezahlt als für die alten Roundup Ready Bohnen, meldetet die Agentur Bloomberg. Laut Zahlen des Landwirtschaftsministeriums in Washington seien die Sojabohnenerträge in West Virginia in den vergangenen beiden Jahren mit 27,5 Doppelzentner je Hektar praktisch konstant geblieben, argumentiert der Staatsanwalt. Studien von mehreren großen Universitäten und unabhängigen Testinstituten würden diese Erfahrung bestätigen. Nun soll Monsanto offiziell Stellung nehmen und seine Werbeaussagen belegen. Der Gentech-Konzern zeigte sich von dem Schreiben überrascht

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Gentech-Luzerne in den USA – ein Urteil, zwei Interpretationen

Der Oberste Gerichtshof der USA hat das Anbauverbot für gentechnisch manipulierte Alfalfa (Luzerne) teilweise aufgehoben. Während Monsanto von einem großen Sieg sprach, wies das Center for Food Safety darauf hin, dass der Konzern seine Gentech-Luzerne auch weiterhin weder verkaufen noch anbauen dürfen.

2007 hatte ein kalifornischer Bundesrichter den Anbau der bereits zugelassenen Gentech-Alfalfa von Monsanto verboten. Er bemängelte, das die US-Agrarbehörde USDA bei der Zulassung auf die vorgeschriebene Umweltverträglichkeitsprüfung verzichtet hatte. Die Berufungsinstanz bestätigte die Entscheidung. Der Oberste Gerichtshof hingegen urteilte, dass das verhängte Anbauverbot unverhältnismäßig sei und hob es auf.
Das Center for Food Safety argumentiert, dass die Richter in zwei entscheidenden Punkten die Klagen Monsantos abgewiesen hätten. So bleibe das von dem kalifornischen Gericht verhängte Anbau- und Verkaufsverbot für Gentech-Alfalfa in Kraft. Zudem habe Monsanto verlangt, dass die Kontamination mit Gentech-Alfalfa nicht als irreparabler Schaden (irreparable harm) eingeordnet werden dürfe. Auch hier sei der Oberste Gerichtshof dem Konzern nicht gefolgt.

Nun liegt der Ball wieder bei der USDA. Deren Gentechnik-Abteilung hat inzwischen den Rohentwurf der Umweltverträglichkeitsprüfung vorgelegt und kommt zu dem erwarteten positiven Ergebnis für Monsanto. Nun müssen noch andere Behörden Stellungnahmen abgeben. Die USDA rechnet mit einer endgültigen Vorlage der Prüfung innerhalb eines Jahres. Jetzt haben 56 Senatoren und Abgeordnete US-Landwirtschaftsminister Tom Vilsack einen langen Brief geschrieben und ihn aufgefordert, Gentech-Alfalfa die Zulassung zu verweigern.

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Sechs neue Genmais-Sorten vor der Zulassung

Die EU-Kommission wird in Kürze sechs neue Sorten genmanipulierten Mais zulassen. Vorausgegangen war ein Patt bei der Abstimmung im Agrarministerrat. Deutschland hatte dort für die Zulassung gestimmt. Die Maissorten dürfen demnächst eingeführt und als Futter- und Lebensmittel verarbeitet, aber nicht in der EU angebaut werden.

Bei den Maissorten handelt es sich um fünf neue Kreuzungen bestehender Sorten sowie um den Mais Bt11, dessen bestehende Genehmigung erneuert werden soll. Die EU-Lebensmittelbehörde EFSA hatte alle Sorten für harmlos erklärt und die Kommission deren Zulassung vorgeschlagen. Nachdem sich die Agrarminister nicht einigen konnten, darf die Kommission alleine entscheiden und wird, wie immer in solchen Fällen, die Zulassung in den nächsten Wochen erteilen.

Ulrike Höfken, die Sprecherin der Grünen für Agro-Gentechnik, kritisiert das Abstimmungsverhalten von Landwirtschaftsministerin Ilse Aigner, die zu allem „Ja und Amen“ sage. Das EU-Zulassungssystem sei zu Recht umstritten. Es sei intransparent, undemokratisch und nicht wissenschafts-, sondern wirtschaftsorientiert. Die Bundestagsfraktion der Grünen hatte eine Tagung zum Thema Risikoforschung organisiert. Dort beklagten die teilnehmenden Wissenschaftler, dass das Vorsorgeprinzip vernachlässigt werde. So kritisierte Professor Gilles Eric Séralini von der französischen Universität Caen, dass die Zulassungen erfolgen, ohne dass Säugetiere mehr als 90 Tage mit den Gen-Pflanzen gefüttert würden. Er forderte, dass Gentech-Pflanzen zwei Jahre an Ratten verfüttert werden müssten. „Das entspricht der Lebensdauer dieser Tiere.” Diese Zeit sei nötig, um zu erkennen, ob etwa Mais, der ein Gift gegen einen Schädling produziert, auch andere Lebewesen töte, erklärte Séralini der taz. Für problematisch hält er, dass die Pflanzenhersteller selbst die Untersuchungen in Auftrag gäben. “Die Behörden werten die Tests nur noch aus”, sagte der Franzose. Er schlug vor, dass die Ämter auf Kosten der Firmen unabhängige Wissenschaftler mit den Tests betrauen.

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