Monatsarchiv für August 2010

 
 

Seilschaften bleiben Seilschaften

Das Oberlandesgericht Saarbrücken hat entschieden, das Gentechnik-Seilschaften und Gentechnik-Filz auch als solche bezeichnet werden dürfen. Es korrigierte damit ein Urteil des Landesgerichts Saarbrücken und wies die Klage zweier leitender Mitglieder zweier Biotech-Firmen ab. Diese hatten versucht, den Gentechnik-Kritiker Jörg Bergstedt juristisch mundtot zu machen und wollten zentrale Aussagen seiner Broschüre „Organisierte Unverantwortlichkeit“ verbieten lassen.

Bergstedt hatte in seiner Broschüre und auf einer Internetseite Informationen über die bundesweiten Verflechtungen in der Gentechnik-Branche von Behörden, Unternehmen, Wissenschaft und Lobbyverbänden recherchiert und zusammengestellt. Uwe Schrader (FDP-Landtagsmitglied in Sachsen-Anhalt und Vorsitzender des wichtigsten deutschen Gentechnik-Lobbyverbandes InnoPlanta) und Kerstin Schmidt (Geschäftsführerin diverser Gentechnik-Unternehmen) kamen darin besonders schlecht weg und hatten beim Saarbrücker Landgericht eine einstweilige Verfügung gegen die Veröffentlichung erreicht. Vertreten hat sie dabei die Anwaltskanzlei von Horst Rehberger, ehemaliger FDP-Wirtschaftsminister von Sachsen-Anhalt. Er hatte in seiner Amtszeit begonnen, Sachsen-Anhalt mit einer Biotechnologie-Offensive zum führenden Gentech-Standort Deutschlands zu machen. Rehberger ist heute stellvertretender Richter am Verfassungsgerichtshof des Saarlandes.

In seiner Entscheidung stellte das Oberlandesgericht unter Vorsitz seines Präsidenten Roland Rixecker fest, in dem Rechtsstreit gehe es nicht um die Verletzung der Menschenwürde von zwei Personen, sondern um eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse und die Freiheit der Meinungsäußerung. Wenn ein Bürger kritisch auf Sachverhalte eingehe, dann müssten unternehmerisch tätige Personen die Kritik aushalten. Alle vorgetragenen Fakten seien sorgfältig recherchiert, und die daraus folgenden Bewertungen deshalb nicht zu verbieten gewesen. Überspitzte, scharfe und polemische Formulierungen seien dabei hinzunehmen. Eine daraus abgeleitete Schmähkritik, wie von dem Landgericht angenommen, hielt der Senat für abwegig. Das Landgericht hatte Aussagen wie, die Kläger würden „Steuergelder für Propaganda verschieben“ und einer „Seilschaft für Fördermittelveruntreuung“ angehören, verboten.

„Ich freue mich, dass ich nun weiter sagen kann, was sich weiß und recherchiert habe“, sagte Bergstedt nach der Urteilsverkündung der Agentur ddp. Die Entscheidung sei nicht nur für ihn, sondern für alle Journalisten wichtig.

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Gentechsoja: Bio-Lebensmittel weniger oft verunreinigt

Die Stiftung Warentest hat Gensoja-Verunreinigungen in Lebensmittel gesucht. Auch zwei Bio-Produkte wiesen Spuren davon auf. Die Stiftung wies darauf hin, dass Bio-Produkte seltener verunreinigt sind. Die Ergebnisse zeigen einmal mehr, dass eine Koexistenz beider Anbauformen nicht möglich ist.

In vier von zwölf analysierten sojahaltigen Lebensmitteln fanden die Tester „sehr geringe“ Verunreinigungen im Spurenbereich unter 0,1 Prozent. Solche Verunreinigungen ergeben sich meist durch anhaftende Stäube bei Ernte und Transport in Regionen, in denen auch Gentech-Soja angebaut wird. Sie lassen sich trotz aller Anstrengungen gentechnikfrei produzierender Unternehmen nicht sicher verhindern. Die Stiftung Warentest wies darauf hin, dass Bio-Sojaprodukte deutlich weniger belastet sind als konventionelle und belegte dies mit umfangreichen Daten der bayerischen Lebensmittelüberwachung. Die Zahlen zeigen, dass die Bio-Unternehmen in diesem Bereich noch gewissenhafter und sorgfältiger arbeiten als konventionelle Betriebe.

Die Stiftung Warentest schrieb zu ihren Ergebnissen: „Der Glaube, genveränderte Pflanzen durch Sicherheitsabständen zwischen Feldern und durch Kontrollen völlig im Zaum zu halten, erweist sich als falsch.“ Die Warentester fügten hinzu: „Wie Gen-Essen langfristig auf die menschliche Gesundheit wirkt, weiß bis heute niemand. Klar ist nur, dass derzeit zugelassenen genveränderte Sorten nicht akut giftig sind.“ Über die Anstrengungen von Bio-Herstellern, sich vor Verunreinigungen zu schützen, berichtete die Naturkostzeitschrift Schrot&Korn in ihrem Artikel „Kann Tofu noch gentech-frei sein?“ vom Juni 2009.

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US-Gericht verbietet Gentech-Zuckerrübe

Der Anbau von gentechnisch manipulierte Zuckerrüben in den USA ist vorerst verboten, da es für die Zulassung der Pflanzen keine ausreichende Umweltprüfung gibt. In diesem Jahr angebaute Rüben dürfen noch geerntet und verarbeitet werden. Dies entschied ein US-Bundesgericht. Es beendete damit einen seit letztem Jahr andauernden Rechtsstreit zwischen Umweltorganisationen und dem US-Landwirtschaftsministerium.

Bereits im Herbst 2009 hatte US-Bundesrichter Jeffrey S. Wright festgestellt, dass die US-Regierung es versäumt habe, die Umweltrisiken gentechnisch manipulierter Zuckerrüben vor der Zulassung 2005 zu überprüfen. Das manipulierte Erbgut könne auf andere Zuckerrüben und verwandte Pflanzen auskreuzen. Zudem sei die Wahlfreiheit der Bauern, die gentechnikfrei arbeiten wollen und der Verbraucher, die gentechnikfreie Lebensmittel wollen, nicht gewährleistet. Ein kurzfristiges Verbot des Anbaus für das Jahr 2010 lehnte der Richter im März dieses Jahres ab, weil es wirtschaftlich unverhältnismäßig sei. Die von Monsanto und dem deutschen Saatgutkonzern KWS gezüchtete Gen-Rübe kam 2007 in den USA auf den Markt und wächst dort auf 95 Prozent der Rüben-Äcker.

Während die 2010-er Ernte an Gentechnik-Rüben noch eingebracht und verarbeitet werden darf, bleibt der Anbau in den folgenden Jahren verboten. Und zwar so lange, bis das US-Landwirtschaftsministerium eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgelegt und auf deren Basis eine neue Zulassung für die Gentech-Rüben erteilt hat. Dies dürfte mindestens zwei Jahre dauern.

Die vom Center for Food Safety angeführte Koalition von Bio- und Umweltverbänden feierte den Richterspruch als „großen Sieg für Bauern, Verbraucher und Gesetz“. Ihr Sprecher Andrew Kimbrell sagte, er hoffe, dass das Landwirtschaftsministerium daraus lerne “dass es den Auftrag hat, Bauern, Verbraucher und Umwelt zu verteidigen und nicht die Interessen von Konzernen wie Monsanto.“ In Deutschland freute sich die Initiative „Witzenhäuser AgrarStudierende, Landwirte und Gärtner für eine gentechnikfreie Landwirtschaft“, die seit Jahren das Gentechnik-Engagement der KWS thematisiert. Deren Sprecher Benjamin Volz wies darauf hin, dass die KWS in der Nähe ihres Firmensitzes in Einbeck ein Versuchsfeld für die Gentech-Rüben betreibe und deren Zulassung in der EU erreichen wolle. Angesichts der Rechtsprechung in den USA sei man sehr optimistisch, dass der umstrittene Anbau europaweit verhindert werden könne.

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Gensoja-Erbgut in der Ziegenmilch

Immer häufiger weisen Forscher Gen-Abschnitte aus gentechnisch veränderten Pflanzen in tierischen Produkten nach. Darauf wies die Organisation Testbiotech hin. Die Europäische Lebensmittelbehörde EFSA hatte bisher abgestritten, dass man entsprechende Gen-Abschnitte finden könne.

Nach Angaben von Testbiotech ist schon seit Jahren bekannt, dass pflanzliche Erbsubstanz bei der Verdauung nicht vollständig abgebaut wird. Als aktuellstes Beispiel nannte das unabhängige Institut eine Studie italienischer Wissenschaftler. Diese hatten im April 2010 berichtet, dass sie Gene von gentechnisch veränderter Soja in der Milch von Ziegen aufgespürt hätten. Auch in den Zicklein, die mit der Milch dieser Ziegen gefüttert wurden, hätten sich die Gen-Fragment gefunden. Die Forscher nahmen an, dass diese Gen-Abschnitte aus den Verdauungsorganen über das Blut ins Euter und in die Milch gelangten. Vergleichbare Berichte gibt es laut Testbiotech auch von Schweinen sowie von verschiedenen Fischarten wie Forellen und Tilapia. Dort fanden sich die Gen-Abschnitte aus dem gentechnisch veränderten Futter in fast allen inneren Organen.

„Die meisten Experten gehen davon aus, dass gesundheitliche Risiken für Verbraucher bei diesen Produkten eher unwahrscheinlich sind,“ schreibt Testbiotech. Trotzdem bestünde weiterer Forschungsbedarf: Beispielsweise hätten Zicklein, bei denen Gen-Abschnitte aus gentechnisch verändertem Futter gefunden wurden, eine erhöhte Aktivität bestimmter Enzyme aufgewiesen.

Für Testbiotech-Geschäftsführer Christoph Then sind die Funde vor allem ein Argument für eine verpflichtende Kennzeichnung von tierischen Lebensmitteln. „Die aktuellen Befunde unterstützen diejenigen, die schon seit langem fordern, Lebensmittel wie Fleisch, Milch, Eier und Fisch zu kennzeichnen, wenn sie von Tieren stammen, die mit transgenen Pflanzen gefüttert wurden. Wenn die Untersuchungsmethoden besser werden, kann man entsprechende Rückstände immer leichter nachweisen.“ Bisher gibt es in Deutschland nur eine freiwillige Kennzeichnung mit dem Ohne-Gentechnik-Siegel. Die EU-Kommission und die Mehrheit der Mitgliedsstaaten lehnen eine klare Kennzeichnung tierischer Lebensmittel ab.

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Unbelievable: Klonfleisch in England

Die britische Lebensmittelbehörde FSA hat festgestellt, dass in Großbritannien Fleisch und womöglich auch Milch der Nachkommen von Klontieren auf den Markt kamen. Nach Ansicht der Behörde ist das zwar nicht ungesund, aber verboten, da diese Produkte als Novel Food zu behandeln seien und deshalb eine Zulassung bräuchten.

In den USA und einigen anderen Ländern werden seit Jahren besonders leistungsfähige Rinder zu Zuchtzwecken geklont. Ein britischer Bauer erwarb acht Embryos, die einer US-Klon-Kuh entnommen worden waren, und ließ diese von seinen Tieren austragen. Von diesen acht Klon-Nachkommen landeten später mindestens zwei auf den Speisetellern der Briten, ergaben die Nachforschungen der FSA. Ob auch Milch der weiblichen Nachkommen auf den Markt kam, weiß die FSA bisher nicht.

Tätig wurde die Behörde aufgrund eines Berichts der New York Times. Darin wird auch die Schweizer Regierung zitiert, dass in der Schweiz mehrere hundert Nachkommen von Klon-Rindern leben würden. Ähnliches könnte für Deutschland gelten. „Die Wahrscheinlichkeit, dass Verbrauchern Produkte von geklonten Tieren unbemerkt untergeschoben werden, ist ziemlich groß“, sagt Christoph Then, Geschäftsführer von Testbiotech.

In den USA dürfen die Milch geklonter Rinder und das Fleisch ihrer Nachkommen seit zwei Jahren ohne Kennzeichnung verkauft werden. In der Europäischen Union gibt es noch keine endgültige Entscheidung. Die europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hätte keine Sicherheitsbedenken gegen einen Verkauf. Kritiker der Klon-Technik argumentieren vor allem mit dem Leid für die Tiere, da ein Großteil der Klontiere kränklich ist und früh stirbt. Auch würde die Technik die Artenvielfalt im Stall weiter verringern.

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USA: Wilder Raps kontaminiert

In den USA ist wild wachsender Raps in großem Ausmaß mit manipuliertem Erbgut kontaminiert. Wissenschaftler der Universität von Arkansas haben das Erbgut von Gentech-Raps in 80 Prozent der wilden Rapspflanzen weitab von Raps-Feldern nachgewiesen. Manche der wilden Pflanzen wiesen sogar mehrere Pestizidresistenzen auf.

Die Forscher waren im Juni und Juli 2010 3000 Meilen Landstraße im Bundesstaat North Dakota abgefahren und hatten alle acht Kilometer angehalten und die Pflanzen am Straßenrand begutachtet. An fast der Hälfte der Stellen fanden sie wildwachsenden Raps. Die Schnelltests mit Teststreifen ergaben, dass 80 Prozent der Pflanzen das Erbgut von Gentech-Raps enthielten. Jeweils die Hälfte war gegen Roundup oder Liberty Link resistent. Die Wissenschaftler fanden auch zwei Pflanzen, die gegen beide Pestizide immun waren. Da es eine solche Erbgutmanipulation bei kommerziellem Gentech-Raps bisher nicht gibt, muss sich diese Doppelresistenz in freier Wildbahn entwickelt haben, in dem die Pflanze nacheinander mit entsprechendem Erbgut befruchtet wurde und die Resistenzgene einbaute. Die Wissenschaftler befürchten, dass sich solche mehrfach resistenten Pflanzen zu einem problematischen Unkraut entwickeln könnten.

Für die USA war dies der erste Nachweis großflächiger Auskreuzungen bei Raps. Die Wissenschaftler werteten ihre Funde als Beleg dafür, dass in der USA Gentech-Pflanzen nicht ausreichend kontrolliert würden. Auskreuzungen von Gentech-Raps entlang von Straßen treten überall dort auf, wo die leichten Samen des Rapses transportiert werden und dabei in die Umgebung gelangen. Japanische Forscher hatten solche Verunreinigungen schon 2007 nachgewiesen, obwohl in Japan der Anbau von Gentech-Raps verboten ist und das manipulierte Erbgut nur mit Importen ins Land kam. Solche Importe sind auch in Deutschland erlaubt. Von entsprechenden Untersuchungen ist nichts bekannt.

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Amflora vom Acker geholt

Vergangenen Donnerstag haben sechs Unterstützer der Initiative Gendreck weg trotz Polizeischutzes sechs Säcke mit gentechnisch manipulierten Amflora-Kartoffeln von einem 15 Hektar großen Acker der BASF entfernt. Sie entsorgten die Pflanzen in Säcken mit der Aufschrift „Vorsicht! Gentechnisch veränderte Organismen! Nicht zum Verzehr geeignet!“ Die Feldbefreiung war öffentlich angekündigt worden und wurde nach wenigen Minuten von der Polizei beendet.

Die Ordnungshüter nahmen die sechs Aktivisten kurzzeitig in Gewahrsam und ermitteln nun wegen des Verdachts der Sachbeschädigung und des Hausfriedensbruchs. Die Initiative wertete die Aktion als Erfolg. Es sei gelungen, ein deutliches Zeichen zu setzen, dass sie nicht einverstanden sei mit dieser Form der Landwirtschaft, die auf Gentechnik setzt. Begleitet wurde die Aktion am Rand des Amflora-Feldes von einer Demonstration von etwa 20 BASF-Mitarbeitern. Sie protestierten mit Plakaten mit der Aufschrift „Grüne Vernunft – Gegen Feldzerstörung“ gegen die Gentechnik-Gegner.

Der Acker bei Zepkow in Mecklenburg-Vorpommern ist die einzige Anbaufläche für Amflora in Deutschland. Kommerziell angebaut wurde die Gen-Knolle in diesem Jahr noch auf insgesamt 230 Hektar in Tschechien und Schweden. Österreich hatte den Anbau verboten. Der hiesige Acker war bereits mehrfach Ziel von Aktionen. Vor einigen Tagen wurden auf einem Hektar die Pflanzen zerstört.

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Sammelklage gegen Pioneer

Die Aktion GEN-Klage hat die durch die Saatgutverunreinigungen im Frühjahr geschädigten Bauern aufgerufen, sich einer Sammelklage anzuschließen. Die von rund 50 Verbänden unterstützte Aktion geht davon aus, dass den Bauern ein Schaden von über vier Millionen Euro entstanden sei. Bisher weigert sich der Saatgut-Lieferant Pioneer HiBred, den Schaden zu ersetzen.

Schwere Geschütze fährt die Aktion GEN-Klage gegen den Deutschen Bauernverband auf. Der hatte versucht, zwischen dem Konzern und den Bauern zu vermitteln. Nachdem Pioneer die Vorschläge des Verbandes abgelehnt hatte, kündigte der an, die Bauern bei ihren Klagen zu unterstützen. „Wer zusammen mit dem Täter Pioneer die Legalisierung von GVO-Spuren im Saatgut fordert, kann keine Landwirte vertreten, die Opfer solcher GVO-Spuren sind“, schreibt die Aktion. „Schadensersatz können die Landwirte gegen Pioneer nur dann durchsetzen, wenn rückhaltlos aufgeklärt wird, ob – was viele vermuten – Schlamperei die Ursache hierfür war. An einer solchen Aufklärung kann jedoch der Bauernverband kein Interesse haben.“

Pioneer präsentierte den vom Maisumbruch betroffenen Landwirten in regionalen Informationsveranstaltungen sein Konzept der Soforthilfe. Diese würde unabhängig von eventuellen Schadensersatzprozessen gewährt, setze aber „eine wechselseitige Verpflichtung zum Wohlverhalten voraus“. Aus Sicht der Landwirte ist das Pioneer-Angebot viel zu niedrig. So steht es im neunten Kapitel eines lesenswerten GVO-Tagebuchs, in dem einer der betroffenen Maisbauern seine Erfahrungen der letzten Wochen beschreibt. Pioneer kündigte an, rechtliche Schritte gegenüber dem Land Niedersachsen einzuleiten, das es versäumt habe, Pioneer rechtzeitig vor der Aussaat über die angeblichen Spuren gentechnisch veränderten Materials zu informieren. Dadurch habe das Land den entstandenen Schaden verursacht.

Das Tagebuch von Anfang an

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